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LvLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter 750ml
LvLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter 750ml
Wir stellen euch vor: #STRG + ALT + DEGREASE - der leistungsstarke Entfetter aus dem Hause LvLUp
bitte beachten sie unsere Hinweise zur Produktsicherheit - gerne stellen wir das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung
- mit dem LvLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter habt ihr die ultimative Lösung zur Bekämpfung von hartnäckigem Fett, Öl und Schmutz auf den Oberflächen eures Fahrzeuges
- dabei ist es egal, ob es sich um einen PKW, einen LKW, ein Boot oder eine Fläche in eurem Haushalt handelt
- LvLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter ist ein vielseitiger Mehrzweck Entfetter mit starken Reinigungsmitteln
- verleiht der Oberfläche ein sauberes und fettfreies Finish
- die wirksame Formel des LvLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter dringt tief in die Verschmutzungen ein und zersetzt diese
- das Produkt ist umweltfreundlich - es ist biologisch abbaubar und frei von aggressiven Chemikalien
- mit dem LvLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter könnt ihr euer Fahrzeug reinigen und habt die Gewissheit der Umwelt keinen Schaden zuzufügen
- erfüllt hohe Leistungsstandards und ergibt ein gründliches und effektives Renigungsergebnis
- Ideal ist der LvLUp Multi Purpose Degreaser in Kombination mit dem LvLUp Tireshine - Reifen gründlich entfetten und dann mit dem Tireshine behandeln.
bitte beachten sie unsere Hinweise zur Produktsicherheit - gerne stellen wir das Sicherheitsdatenblatt zur Verfügung
- Einweghandschuhe benutzen
- die zu reinigende Fläche mit dem LVLUp Multi Purpose Degreaser / Entfetter 750ml einsprühen
- einige Minuten einwirken lassen um das Fett und den Schmutz zu lösen
- mit viel klarem Wasser und einem Schwamm oder Waschhandschuh den Schmutz abnehmen
- Fläche mit klarem Wasser gut abspülen
- Nicht auf heißen Flächen oder bei starker Sonneneinstrahlung nutzen.
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS.
⦁ Produktidentifikator.
Produktname: LVLUP CTRL+ALT+DEGREASE
⦁ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Reiniger - Entfetter
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Andere als die empfohlenen Verwendungen.
⦁ Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt.
Unternehmen: PETRE RICHARD FLORIAN
Adresse: PI Campo de las Ferias, 28 Bajo
Stadt: 39750 - Colindres
Provinz: Cantabria
Telefon: 0034 672314773
E-Mail: petrerichard@yahoo.com
⦁ Notrufnummer: 0034 672314773 (nur während der Bürozeiten verfügbar; Montag-Freitag; 08:00-15:00)
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG.
⦁ Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Eye Dam. 1: Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Corr. 1B: Verursacht schwere Hautverätzungen und Augenschäden.
⦁ Kennzeichnungselemente.
.
.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Piktogramme:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P260 Nicht einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Spray.
P264 Nach Handhabung gründlich ... waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abspülen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
Enthält:
2-Aminoethanol, Ethanolamin, Kaliumhydroxid, Ätzkali
Dialkyl(hydrogenatedtallow)dimethylammoniumchlorid
⦁ Sonstige Gefahren.
Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften.
Bei normalem Gebrauch und in seiner Originalform stellt das Produkt selbst kein weiteres Gesundheits- oder Umweltrisiko dar.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN.
⦁ Stoffe.
Nicht anwendbar.
⦁ Gemische.
Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 darstellen, mit einem Gemeinschaftsexpositionsgrenzwert am Arbeitsplatz und die als PBT/vPvB eingestuft sind oder in die Kandidatenliste aufgenommen wurden:
Identifikatoren
Name
Konzentration (*)Einstufung – Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung Spezifische Konzentrationsgrenzen und Abschätzung der akuten Toxizität
Index-Nr.: 603-014-00-0
CAS-Nr.: 111-76-2
EG-Nr.: 203-905-0
Registrierungs-Nr.: 01- 2119475108-36-XXXX
[1] 2-Butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether
1 - 10 % Akute Tox. 3, H331 - Akute Tox. 4, H302 - Augenreiz. 2, H319 - Hautreiz. 2, H315
Inhalation: ETA = 3 mg/l (ATP 18)
Oral: ETA = 1200 mg/kg pc (ATP 18)
CAS-Nr.: 61789-80-8
EG-Nr.: 263-090-2
Registrierungs-Nr.: 01-2119533058-42-XXXX
Dialkyl(hydrogenatedtallow)dimethylammoniumchlorid
3 - 10 %
Eye Dam. 1, H318
-
Index-Nr.: 603-030-00-8
CAS-Nr.: 141-43-5
EG-Nr.: 205-483-3
Registrierungs-Nr.: 01-2119486455-28-XXXX
[1] 2-Aminoethanol, Ethanolamin
3 - 5 % Akute Tox. 4 *, H312 - Akute Tox. 4 *, H332 - Akute Tox. 4*, H302 - Skin Corr. 1B, H314
STOT SE 3,
H335: C ≥ 5 %
Index-Nr.: 019-002-00-8
CAS-Nr.: 1310-58-3
EG-Nr.: 215-181-3
Registrierungs-Nr.: 01-2119487136-33-XXXX
Kaliumhydroxid, Ätzkali
2 - 5 %
Akute Tox. 4 *, H302 - Skin Corr. 1A, H314 Skin Corr. 1A,
H314: C ≥ 5 %
Skin Corr. 1B,
H314: 2 % ≤ C
< 5 %
Skin Irrit. 2, H315: 0,5 % ≤ C < 2 %
Eye Irrit. 2,
H319: 0,5 % ≤
C < 2 %
CAS-Nr.: 68439-50-9
EG-Nr.: 500-213-3
Registrierungs-Nr.: 01-2119487984-16-XXXX
Alkohole, C12-14, ethoxyliert
0.1 - 25 % Aquatic Acute 1, H400 -
Aquatic Chronic 3, H412
-
CAS-Nr.: 6419-19-8
EG-Nr.: 229-146-5
Registrierungs-Nr.: 01-2119487988-08-XXXX
Nitrilotris(methylenphosphonsäure)
1 - 10 % Eye Irrit. 2, H319 - Met. Corr. 1, H290
-
CAS-Nr.: 69011-36-5
EG-Nr.: 500-241-6
Registrierungs-Nr.: 01-2119976362-32-XXXX
Isotridecanol, ethoxyliert
0.1 - 25 % Aquatic Acute 1, H400 -
Aquatic Chronic 3, H412
-
(*)Der vollständige Wortlaut der H-Sätze ist in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblatts angegeben.
* Siehe Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Abschnitt 1.2.
⦁ Stoff mit einem Expositionsgrenzwert der Europäischen Union am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8.1).
⦁ Stoff mit einem nationalen Expositionsgrenzwert am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8.1).
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN.
⦁ Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltenden Symptomen der Unwohlsein, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Inhalation.
Bringen Sie das Opfer an die frische Luft; halten Sie es warm und ruhig. Bei unregelmäßiger oder aussetzender Atmung künstliche Beatmung durchführen.
Augenkontakt.
Spülen Sie die Augen mindestens 10 Minuten lang gründlich mit sauberem und kühlem Wasser aus, während Sie die Augenlider hochziehen, und holen Sie ärztlichen Rat ein. Die betroffene Person sollte das betroffene Auge nicht reiben.
Hautkontakt.
Entfernen Sie kontaminierte Kleidung. Waschen Sie die Haut kräftig mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Hautreiniger. Verwenden Sie NIEMALS Lösungsmittel oder Verdünnungsmittel. Es wird empfohlen, dass Personen, die Erste Hilfe leisten, persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Einnahme.
Bei versehentlicher Einnahme sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Bewahren Sie Ruhe. NIEMALS Erbrechen herbeiführen.
⦁ Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Ätzendes Produkt; Kontakt mit Augen oder Haut kann zu Verätzungen führen; Einnahme oder Einatmen kann innere Schäden verursachen. Sofortige ärztliche Hilfe ist erforderlich.
Augenkontakt kann irreversible Schäden verursachen.
⦁ Hinweise auf eine sofortige ärztliche Betreuung und besondere Behandlung.
Unverzüglich ärztliche Betreuung anfordern. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Wenn die betroffene Person erbricht, die Atemwege freimachen. Die betroffene Stelle mit einem trockenen, sterilen Verband abdecken. Die betroffene Stelle vor Druck oder Reibung schützen.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG.
Das Produkt ist NICHT als brennbar eingestuft, im Brandfall sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
⦁ Löschmittel.
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver oder CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Wassersprühstrahl.
Ungeeignete Löschmittel:
Verwenden Sie keinen direkten Wasserstrahl zur Brandbekämpfung. Bei elektrischer Spannung dürfen Wasser oder Schaum nicht als Löschmittel verwendet werden.
⦁ Besondere Gefahren, die sich aus dem Stoff oder Gemisch ergeben.
Besondere Risiken.
Der Kontakt mit Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
⦁ Hinweise für die Brandbekämpfung.
Verwenden Sie Wasser, um Tanks, Zisternen oder Behälter in der Nähe der Wärmequelle oder des Feuers zu kühlen. Windrichtung beachten. Verhindern Sie, dass die bei der Brandbekämpfung verwendeten Mittel in Abflüsse, Abwasserkanäle oder Gewässer gelangen.
Brandschutzausrüstung.
Je nach Größe des Feuers kann es notwendig sein, Hitzeschutzanzüge, Atemschutzgeräte, Handschuhe, Schutzbrillen oder Gesichtsmasken und Stiefel zu verwenden.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG.
⦁ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
⦁ Umweltschutzmaßnahmen.
Produkt nicht als umweltschädlich eingestuft, Verschüttungen so weit wie möglich vermeiden.
⦁ Methoden und Material zur Eindämmung und Reinigung.
Verschüttetes Material mit inertem Absorptionsmittel (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur ...) aufnehmen und den Bereich sofort mit einem geeigneten Dekontaminationsmittel reinigen.
Abfälle in geschlossenen und geeigneten Behältern zur Entsorgung deponieren, unter Einhaltung der lokalen und nationalen Vorschriften (siehe Abschnitt 13).
⦁ Verweis auf andere Abschnitte.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Für die spätere Beseitigung der Abfälle befolgen Sie die Empfehlungen in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG.
⦁ Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Umgang.
Für persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Rauchen, Essen und Trinken sind im Anwendungsbereich verboten. Befolgen Sie die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Verwenden Sie niemals Druck, um die Behälter zu entleeren. Sie sind keine druckbeständigen Behälter. Bewahren Sie das Produkt in Behältern auf, die aus einem dem Originalmaterial identischen Material bestehen.
⦁ Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Lagern Sie gemäß der örtlichen Gesetzgebung. Beachten Sie die Angaben auf dem Etikett. Lagern Sie die Behälter zwischen 5 und 25 ºC an einem trockenen und gut belüfteten Ort, fern von Wärmequellen und direktem Sonnenlicht. Halten Sie sich von Zündquellen fern. Fernhalten von oxidierenden Mitteln sowie stark sauren oder alkalischen Materialien. Nicht rauchen. Verhindern Sie das Eindringen unbefugter Personen. Sobald die Behälter geöffnet sind, müssen sie sorgfältig geschlossen und aufrecht gestellt werden, um Verschüttungen zu vermeiden.
Das Produkt fällt nicht unter die Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III).
⦁ Spezifische Endanwendungen.
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSGRENZWERTE/PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN.
⦁ Kontrollparameter.
Arbeitsplatzgrenzwert für:
Name CAS-Nr. Land Grenzwert ppm mg/m3
2-Butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether 111-76-2 Europäische Union [1] Acht Stunden 20 (Haut) 98 (Haut)
Kurzzeit 50 (Haut) 246 (Haut)
2-aminoethanol, ethanolamine 141-43-5 Europäische Union [1] Acht Stunden 1 (Haut) 2,5 (Haut)
Kurzzeit 3 (Haut) 7,6 (Haut)
[1] Entsprechend den verbindlichen Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerten (BOELVs) und den indikativen Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerten (IOELVs), die vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte für chemische Arbeitsstoffe (SCOEL) verabschiedet wurden.
Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit biologischen Grenzwerten. Konzentrationsniveaus DNEL/DMEL:
Name DNEL/DMEL Typ Wert
2-Butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether
CAS-Nr.: 111-76-2
EG-Nr.: 203-905-0 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 98
(mg/m³)
Dialkyl(hydrogenatedtallow)dimethylammoniumchlorid
CAS-Nr.: 61789-80-8
EG-Nr.: 263-090-2 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 9,7
(mg/m³)
2-Aminoethanol, Ethanolamin
CAS-Nr.: 141-43-5
EG-Nr.: 205-483-3 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Lokale Effekte 3,3
(mg/m³)
Nitrilotris(methylenphosphonsäure)
CAS-Nr.: 6419-19-8
EG-Nr.: 229-146-5 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 9,7
(mg/m³)
DNEL
(Verbraucher) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 2,39
(mg/m³)
DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Kurzzeit, Systemische Effekte 9,7
(mg/m³)
DNEL
(Verbraucher) Inhalation, Kurzzeit, Systemische Effekte 2,39
(mg/m³)
DNEL
(Arbeiter) Dermal, Chronisch, Systemische Effekte 2,75
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Dermal, Chronisch, Systemische Effekte 1,38
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Arbeiter) Dermal, Kurzzeit, Systemische Effekte 2,75
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Dermal, Kurzzeit, Systemische Effekte 1,38
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Oral, Chronisch, Systemische Effekte 1,38 (g/kg
bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Oral, Chronisch, Systemische Effekte 1,38 (g/kg bw/Tag)
DNEL: Abgeleiteter No-Effect-Level, Expositionsniveau, unter dem keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten sind.
DMEL: Abgeleiteter Minimal-Effekt-Level, Expositionsniveau, das einem geringen Risiko entspricht, welches als tolerables Minimum angesehen werden sollte. Konzentrationsniveaus PNEC:
Name Details Wert
Nitrilotris(methylenphosphonsäure)
CAS-Nr.: 6419-19-8
EG-Nr.: 229-146-5 Wasser (Süßwasser) 0,46 (mg/L)
Wasser (Meerwasser) 0,046 (mg/L)
Kläranlagen (STP) 20 (mg/L)
Sediment (Süßwasser) 150 (mg/kg Sediment TS)
Sediment (Meerwasser) 15 (mg/kg Sediment TS)
Boden 244 (mg/kg Boden TS)
PNEC: Abgeschätzte Konzentration ohne Wirkung, die Konzentration der Substanz, unter der keine nachteiligen Auswirkungen auf das Umweltkompartiment zu erwarten sind.
⦁ Expositionskontrolle.
Technische Maßnahmen:
Sorgen Sie für eine angemessene Belüftung, die durch eine gute lokale Absaugung und ein gutes allgemeines Abluftsystem erreicht werden kann.
Konzentration: 100 %
Verwendung: Reiniger – Entfetter
Atemschutz:
PSA: Filtermaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln.
Eigenschaften: «CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Maske muss ein breites Sichtfeld und eine anatomisch gestaltete Form haben, um dicht und wasserdicht zu sein.
CEN-Normen: EN 136, EN 140, EN 405
Wartung: Vor der Verwendung sollte sie nicht an Orten mit hohen Temperaturen und feuchten Umgebungen aufbewahrt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf den Zustand der Ein- und Auslassventile im Gesichtsadapter gelegt werden.
Anmerkungen: Lesen Sie die Anweisungen des Herstellers zur Verwendung und Wartung des Geräts sorgfältig durch. Bringen Sie die erforderlichen Filter an das Gerät an, je nach Art des spezifischen Risikos (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX), und wechseln Sie diese gemäß den Empfehlungen des Herstellers aus.
Erforderlicher Filtertyp: A2
Handschutz:
PSA: Nicht-einwegfähige Schutzhandschuhe gegen Chemikalien.
Eigenschaften: «CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Überprüfen Sie die Liste der Chemikalien, für die der Handschuh getestet wurde.
CEN-Normen:
Wartung: Anmerkunge:
EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420
Es sollte ein Zeitplan für den regelmäßigen Austausch der Handschuhe aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie ersetzt werden, bevor Schadstoffe in sie eindringen. Die Verwendung von kontaminierten Handschuhen kann gefährlicher sein als das Nichttragen von Handschuhen, da sich der Schadstoff allmählich im Material des Handschuhs ansammeln kann.
Sie sollten ersetzt werden, sobald Risse, Brüche oder Verformungen festgestellt werden oder wenn äußerer Schmutz ihre Festigkeit verringern könnte.
Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit (min.): > 480 Materialstärke 0,35
(mm):
Augenschutz:
PSA: Schutzbrille mit integriertem Rahmen.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Augenschutz mit integriertem Rahmen zum Schutz vor Staub, Rauch, Nebel und Dampf.
EN 165, EN 166, EN 167, EN 168
Die Sicht durch die Gläser sollte ideal sein. Daher sollten diese Teile täglich gereinigt werden. Die Schutzbrille sollte regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden.
Einige Anzeichen von Abnutzung sind: gelbliche Verfärbung der Gläser, oberflächliche Kratzer der Gläser, Abrieb usw.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Anmerkungen:
Hautschutz:
PSA: Chemikalienschutzkleidung
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Kleidung sollte richtig passen. Das Schutzniveau muss gemäß einem Testparameter namens BT (Durchbruchszeit) festgelegt werden, der angibt, wie lange es dauert, bis die Chemikalie durch das Material dringt.
EN 464,EN 340, EN 943-1, EN 943-2, EN ISO 6529, EN ISO 6530, EN 13034
Um einen gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten, sollten die Wasch- und Wartungsanweisungen des Herstellers befolgt werden.
Das Design der Schutzkleidung sollte eine korrekte Positionierung ermöglichen und während der erwarteten Nutzungsdauer an Ort und Stelle bleiben, wobei Umweltfaktoren sowie jede Bewegung oder Position, die der Benutzer während der Ausführung der Tätigkeit einnimmt, berücksichtigt werden müssen.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Anmerkungen:
PSA: Antistatische Sicherheitsschuhe gegen Chemikalien.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Überprüfen Sie die Liste der Chemikalien, gegen die das Schuhwerk beständig ist.
EN ISO 13287, EN 13832-1, EN 13832-2, EN 13832-3, EN ISO 20344, EN ISO 20345
Für die ordnungsgemäße Wartung dieser Art von Sicherheitsschuhen müssen die vom Hersteller angegebenen Anweisungen beachtet werden. Das Schuhwerk sollte ersetzt werden, sobald Anzeichen von Beschädigungen festgestellt werden.
Das Schuhwerk sollte regelmäßig gereinigt und bei Feuchtigkeit getrocknet werden, wobei es nicht zu nahe an einer Wärmequelle aufgestellt werden sollte, um plötzliche Temperaturänderungen zu vermeiden.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Anmerkungen:
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN.
Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe: Grün
Geruch: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Geruchsschwelle: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Schmelzpunkt: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Gefrierpunkt: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Siedepunkt oder Anfangssiedepunkt und Siedebereich: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Entzündbarkeit: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Untere Explosionsgrenze: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Obere Explosionsgrenze: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Flammpunkt: > 60 ºC
Selbstentzündungstemperatur: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Zersetzungstemperatur: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
pH-Wert: 12 - 13 (1%)
Kinematische Viskosität: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Löslichkeit: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Hydrosolubilität: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Liposolubilität: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log-Wert): Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Dampfdruck: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Absolute Dichte: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dichte: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dampfdichte: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Partikeleigenschaften: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
⦁ Weitere Informationen
Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT.
⦁ Reaktivität.
Das Produkt zeigt keine Gefahren durch seine Reaktivität.
⦁ Chemische Stabilität.
Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
⦁ Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Das Produkt zeigt keine Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
⦁ Zu vermeidende Bedingungen.
Jede unsachgemäße Handhabung vermeiden.
⦁ Unverträgliche Materialien.
Von Oxidationsmitteln und stark alkalischen oder sauren Materialien fernhalten, um exotherme Reaktionen zu verhindern.
⦁ Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN.
2-Butoxyethanol und sein Acetat werden leicht durch die Haut aufgenommen und können schädliche Wirkungen auf die Nieren haben.
⦁ Informationen zu Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
Toxikologische Informationen zu den in der Zusammensetzung enthaltenen Stoffen.
Name Akute Toxizität
Typ Test Art Wert
Nitrilotrimethylentriphosphonsäure
CAS-Nr.: 6419-19-8 EC-Nr.: 229-146-5
Oral LD50 Ratte 2700 mg/kg [1]
[1] Gigiena i Sanitariya. Für die englische Übersetzung siehe HYSAAV. Vol. 49(2), S. 67, 1984.
Dermal LD50 Kaninchen 6310 mg/kg [1]
[1] United States Environmental Protection Agency, Office of Pesticides and Toxic Substances. Vol. 8EHQ-0990-0937
Inhalation
a) akute Toxizität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE):
Gemische:
ATE (dermal) = 27.500 mg/kg ATE (oral) = 3.788 mg/kg
b) Hautverätzung/-reizung;
Produkt eingestuft:
Hautätzend, Kategorie 1B: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
c) Schwere Augenschäden/-reizung;
Produkt eingestuft:
Schwere Augenschäden, Kategorie 1: Verursacht schwere Augenschäden.
d) Atemwegs- oder Hautsensibilisierung;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
e) Keimzellmutagenität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
f) Karzinogenität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
g) Reproduktionstoxizität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
h) STOT-Einmalexposition;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
i) STOT-Wiederholte Exposition;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
j) Aspirationsgefahr;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
⦁ Informationen zu anderen Gefahren.
Endokrinschädigende Eigenschaften
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit endokrinschädigenden Eigenschaften, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Andere Informationen
Es liegen keine Informationen über andere nachteilige gesundheitliche Auswirkungen vor.
ABSCHNITT 12: UMWELTINFORMATIONEN.
⦁ Toxizität.
Name Ökotoxizität
Typ Test Art Wert
nitrilotrimethylenetris(phosphonsäure)
CAS-Nr.: 6419-19-8 EC-Nr.: 229-146-5
Fische LC50 Ictalurus 1212 mg/l (96 h) [1] punctatus
[1] Gemäß Richtlinie: EPA 660/3-75-009
Aquatische Wirbellose EC50 Daphnia magna 375 mg/L (24 h) [1]
[1] Experimentelles Ergebnis vom 21.04.1972
Aquatische Pflanzen EC50 Pseudokirchnerell 12.39 mg/L (96 h) [1] a subcapitata
[1] Studienbericht 1992.
⦁ Beständigkeit und Abbaubarkeit.
Keine Informationen zur biologischen Abbaubarkeit der vorhandenen Stoffe verfügbar.
Keine Informationen zur Abbaubarkeit der vorhandenen Stoffe verfügbar.
Keine Informationen zur Beständigkeit und Abbaubarkeit des Produkts verfügbar.
Die in diesem Produkt enthaltenen Tenside erfüllen die Abbaubarkeitskriterien gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien. Die Daten, die diese Aussage rechtfertigen, stehen den zuständigen Behörden zur Verfügung, die dies verlangen.
⦁ Bioakkumulationspotenzial.
Informationen über die Bioakkumulation der vorhandenen Stoffe.
Name Bioakkumulation
Log Pow BCF NOECs Stufe
2-butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether
CAS-Nr.: 111-76-2 EC-Nr.: 203-905-0
0,8
-
-
Sehr niedrig
2-aminoethanol, Ethanolamin
CAS-Nr: 141-43-5 EC-Nr: 205-483-3
-1,31
-
-
Sehr niedrig
nitrilotrimethylenetris(phosphonsäure)
CAS-Nr: 6419-19-8 EC-Nr: 229-146-5
-3,53
-
-
Sehr niedrig
⦁ Mobilität im Boden.
Keine Informationen zur Mobilität im Boden verfügbar.
Das Produkt darf nicht in Abwasserkanäle oder Gewässer gelangen.
Eindringen in den Boden verhindern.
⦁ Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung.
Keine Informationen über die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts verfügbar.
⦁ Endokrine störende Eigenschaften.
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit endokrin störenden Eigenschaften für die Umwelt.
⦁ Weitere nachteilige Wirkungen.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Es liegen keine Informationen zu weiteren nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt vor.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG.
13.1 Abfallbehandlungsmethoden.
Nicht in Abwasserkanäle oder Gewässer einleiten. Abfälle und leere Behälter müssen gemäß den geltenden örtlichen/nationalen Vorschriften behandelt und entsorgt werden.
Beachten Sie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zur Abfallwirtschaft.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT.
Transport nach den ADR-Regeln für Straßentransporte, RID-Regeln für die Eisenbahn, ADN für Binnenwasserstraßen, IMDG für Seetransporte und ICAO/IATA für Lufttransporte.
Land: Transport auf der Straße: ADR, Transport auf der Schiene: RID.
Transportdokumentation: Frachtbrief und schriftliche Anweisungen
See: Transport mit dem Schiff: IMDG. Transportdokumentation: Konnossement
Luft: Transport mit dem Flugzeug: ICAO/IATA. Transportdokument: Luftfrachtbrief.
⦁ UN-Nummer oder ID-Nummer.
UN-Nr: UN1760
⦁ UN-Versandbezeichnung.
Beschreibung:
ADR/RID: UN 1760, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT 2-AMINOETHANOL ETHANOLAMIN / KALIUMHYDROXID, ÄTZKALI), 8, PG II, (E)
IMDG: UN 1760, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT 2-AMINOETHANOL ETHANOLAMIN / KALIUMHYDROXID, ÄTZKALI), 8, PG II
ICAO/IATA: UN 1760, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT 2-AMINOETHANOL ETHANOLAMIN / KALIUMHYDROXID, ÄTZKALI), 8, PG II
⦁ Transportgefahrenklassen.
Klasse(n): 8
⦁ Verpackungsgruppe.
Verpackungsgruppe: II
⦁ Umweltgefahren.
Umweltgefährlich: Nein
Transport mit dem Schiff, FEm – Notfallblätter (F – Brand, S – Verschüttungen): F-A,S-B
⦁ Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer.
Kennzeichnung: 8
Gefahrnummer: 80
Vorschriften für den Transport in loser Schüttung ADR: Kein Transport in loser Schüttung gemäß ADR gestattet. Verfahren gemäß Punkt 6.
ADR LQ: 1 L IMDG LQ: 1 L ICAO LQ: 0,5 L
⦁ Seetransport in loser Schüttung gemäß IMO-Instrumenten.
Das Produkt wird nicht in loser Schüttung transportiert.
ABSCHNITT 15: VORSCHRIFTEN.
⦁ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz speziell für den Stoff oder das Gemisch.
Enthält gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien:
Kationische Tenside 5% - 15%
Phosphonate < 5%
Nichtionische Tenside < 5%
Das Produkt ist nicht betroffen von der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.
Das Produkt ist nicht betroffen von dem Verfahren gemäß Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.
Einschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse:
Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppe oder des Gemisches Bedingungen der Beschränkung
3. Flüssige Stoffe oder Gemische, die eines der folgenden Gefahrenklassen- oder Kategoriekriterien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen: 1. Dürfen nicht verwendet werden in:
⦁ - (a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien 1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2,
⦁ - 2.15 Typen A bis F;
⦁ - (b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 nachteilige Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung, 3.8 andere Wirkungen als narkotische Wirkungen, 3.9 und 3.10;
⦁ - (c) Gefahrenklasse 4.1;
⦁ - (d) Gefahrenklasse 5.1.
- Ziergegenständen, die durch verschiedene Phasen Lichteffekte oder Farbeffekte erzeugen, wie beispielsweise in Zierlampen und Aschenbechern,
- Scherzartikeln,
- Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die als solche verwendet werden sollen, auch wenn sie dekorative Aspekte aufweisen.
2. Artikel, die nicht den Anforderungen in Absatz 1 entsprechen, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
3. Sie dürfen nicht auf den Markt gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff enthalten, es sei denn, dieser ist aus steuerlichen Gründen erforderlich, oder Parfüm oder beides, wenn sie:
- als Brennstoff in dekorativen Öllampen für den allgemeinen Verkauf verwendet werden können und
- eine Aspirationsgefahr darstellen und mit H304 gekennzeichnet sind.
4. Dekorative Öllampen für den allgemeinen Verkauf dürfen nicht auf den Markt gebracht werden, es sei denn, sie entsprechen der Europäischen Norm für dekorative Öllampen (EN 14059), die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedet wurde.
5. Unbeschadet der Umsetzung anderer gemeinschaftlicher Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische müssen Lieferanten vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
(a) Lampenöle, die mit H304 gekennzeichnet und für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, sind sichtbar, leserlich und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen: „Halten Sie Lampen, die mit dieser Flüssigkeit gefüllt sind, außerhalb der Reichweite von Kindern“; und bis zum 1. Dezember 2010: „Bereits ein Schluck Lampenöl – oder das Saugen am Docht von Lampen – kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(b) Grillanzünderflüssigkeiten, die mit H304 gekennzeichnet und für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, sind bis zum 1. Dezember 2010 leserlich und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen: „Bereits ein Schluck Grillanzünder kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(c) Lampenöle und Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet und für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, sind bis zum 1. Dezember 2010 in schwarzen, undurchsichtigen Behältern mit einem Volumen von höchstens 1 Liter zu verpacken.
.
⦁ Chemikaliensicherheitsbeurteilung.
Es wurde keine Chemikaliensicherheitsbeurteilung für diese Substanz/dieses Gemisch durch den Lieferanten durchgeführt.
16. Abschnitt: Sonstige Informationen.
Vollständiger Text der H-Sätze, die in Abschnitt 3 erscheinen:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H331 Giftig beim Einatmen.
H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufungscodes:
Acute Tox. 3 : Akute Toxizität (Inhalation), Kategorie 3
Akute Toxizität (Dermal), Kategorie 4
Acute Tox. 4 : Akute Toxizität (Inhalation), Kategorie 4
Acute Tox. 4 : Akute Toxizität (Oral), Kategorie 4
Aquatic Acute 1 : Akute Toxizität für die aquatische Umwelt, Kategorie 1 Aquatic Chronic 3 : Chronische Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, Kategorie 3
Eye Dam. 1 : Schwere Augenschädigung, Kategorie 1
Eye Irrit. 2 : Augenreizung, Kategorie 2
Met. Corr. 1 : Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1
Skin Corr. 1A : Hautverätzung, Kategorie 1A
Skin Corr. 1B : Hautverätzung, Kategorie 1B
Skin Irrit. 2 : Hautreizend, Kategorie 2
Einstufung und Verfahren zur Ableitung der Einstufung von Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Physikalische Gefahren Basierend auf Testergebnissen
Gesundheitsgefahren Berechnungsmethode
Umweltgefahren Berechnungsmethode
Es wird empfohlen, eine Grundschulung zu den Themen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen, um dieses Produkt ordnungsgemäß zu handhaben. Abkürzungen und Akronyme verwendet:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
BCF: Biokonzentrationsfaktor
CEN: Europäisches Komitee für Normung
DMEL: Abgeleiteter Minimaler Effekt-Level, Expositionsniveau, das ein geringes Risiko darstellt, das als tolerierbares Minimum betrachtet werden sollte
DNEL: Abgeleiteter Nicht-Effekt-Level, Expositionsniveau, unter dem keine nachteiligen Effekte erwartet werden
EC50: Halbmaximale Effektkonzentration
PPE: Persönliche Schutzausrüstung
IATA: Internationale Luftverkehrsvereinigung
ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation
IMDG: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter auf See
LC50: Letale Konzentration, 50%
LD50: Letale Dosis, 50%
NOEC: Keine beobachtete Effektkonzentration
PNEC: Vorhergesagte nicht wirkende Konzentration, Konzentration der Substanz, unter der keine schädlichen Auswirkungen auf das Umweltkompartiment erwartet werden
RID: Regelungen über den internationalen Eisenbahnverkehr gefährlicher Güter.
Wichtige Literaturquellen und Datenquellen:
http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/
Verordnung (EU) 2020/878. Verordnung (EC) Nr. 1907/2006.
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen wurden gemäß der VERORDNUNG (EU) 2020/878 der KOMMISSION vom 18. Juni 2020, die Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische (REACH) ändert, erstellt.
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt über die Zubereitung basieren auf dem aktuellen Wissenstand und den geltenden EG- und nationalen Gesetzen, soweit die Arbeitsbedingungen der Benutzer außerhalb unseres Wissens und unserer Kontrolle liegen. Das Produkt darf nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden, ohne vorher schriftliche Anweisungen zur Handhabung erhalten zu haben. Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der geltenden Vorschriften zu erfüllen. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen geben lediglich eine Beschreibung der Sicherheitsanforderungen für die Zubereitung wieder und dürfen nicht als Garantie für deren Eigenschaften angesehen werden.
⦁ Produktidentifikator.
Produktname: LVLUP CTRL+ALT+DEGREASE
⦁ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Reiniger - Entfetter
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Andere als die empfohlenen Verwendungen.
⦁ Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt.
Unternehmen: PETRE RICHARD FLORIAN
Adresse: PI Campo de las Ferias, 28 Bajo
Stadt: 39750 - Colindres
Provinz: Cantabria
Telefon: 0034 672314773
E-Mail: petrerichard@yahoo.com
⦁ Notrufnummer: 0034 672314773 (nur während der Bürozeiten verfügbar; Montag-Freitag; 08:00-15:00)
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG.
⦁ Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Eye Dam. 1: Verursacht schwere Augenschäden.
Skin Corr. 1B: Verursacht schwere Hautverätzungen und Augenschäden.
⦁ Kennzeichnungselemente.
.
.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Piktogramme:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise:
P260 Nicht einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Spray.
P264 Nach Handhabung gründlich ... waschen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abspülen [oder duschen].
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort Giftinformationszentrum/Arzt anrufen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
Enthält:
2-Aminoethanol, Ethanolamin, Kaliumhydroxid, Ätzkali
Dialkyl(hydrogenatedtallow)dimethylammoniumchlorid
⦁ Sonstige Gefahren.
Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinschädigenden Eigenschaften.
Bei normalem Gebrauch und in seiner Originalform stellt das Produkt selbst kein weiteres Gesundheits- oder Umweltrisiko dar.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN.
⦁ Stoffe.
Nicht anwendbar.
⦁ Gemische.
Stoffe, die eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 darstellen, mit einem Gemeinschaftsexpositionsgrenzwert am Arbeitsplatz und die als PBT/vPvB eingestuft sind oder in die Kandidatenliste aufgenommen wurden:
Identifikatoren
Name
Konzentration (*)Einstufung – Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung Spezifische Konzentrationsgrenzen und Abschätzung der akuten Toxizität
Index-Nr.: 603-014-00-0
CAS-Nr.: 111-76-2
EG-Nr.: 203-905-0
Registrierungs-Nr.: 01- 2119475108-36-XXXX
[1] 2-Butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether
1 - 10 % Akute Tox. 3, H331 - Akute Tox. 4, H302 - Augenreiz. 2, H319 - Hautreiz. 2, H315
Inhalation: ETA = 3 mg/l (ATP 18)
Oral: ETA = 1200 mg/kg pc (ATP 18)
CAS-Nr.: 61789-80-8
EG-Nr.: 263-090-2
Registrierungs-Nr.: 01-2119533058-42-XXXX
Dialkyl(hydrogenatedtallow)dimethylammoniumchlorid
3 - 10 %
Eye Dam. 1, H318
-
Index-Nr.: 603-030-00-8
CAS-Nr.: 141-43-5
EG-Nr.: 205-483-3
Registrierungs-Nr.: 01-2119486455-28-XXXX
[1] 2-Aminoethanol, Ethanolamin
3 - 5 % Akute Tox. 4 *, H312 - Akute Tox. 4 *, H332 - Akute Tox. 4*, H302 - Skin Corr. 1B, H314
STOT SE 3,
H335: C ≥ 5 %
Index-Nr.: 019-002-00-8
CAS-Nr.: 1310-58-3
EG-Nr.: 215-181-3
Registrierungs-Nr.: 01-2119487136-33-XXXX
Kaliumhydroxid, Ätzkali
2 - 5 %
Akute Tox. 4 *, H302 - Skin Corr. 1A, H314 Skin Corr. 1A,
H314: C ≥ 5 %
Skin Corr. 1B,
H314: 2 % ≤ C
< 5 %
Skin Irrit. 2, H315: 0,5 % ≤ C < 2 %
Eye Irrit. 2,
H319: 0,5 % ≤
C < 2 %
CAS-Nr.: 68439-50-9
EG-Nr.: 500-213-3
Registrierungs-Nr.: 01-2119487984-16-XXXX
Alkohole, C12-14, ethoxyliert
0.1 - 25 % Aquatic Acute 1, H400 -
Aquatic Chronic 3, H412
-
CAS-Nr.: 6419-19-8
EG-Nr.: 229-146-5
Registrierungs-Nr.: 01-2119487988-08-XXXX
Nitrilotris(methylenphosphonsäure)
1 - 10 % Eye Irrit. 2, H319 - Met. Corr. 1, H290
-
CAS-Nr.: 69011-36-5
EG-Nr.: 500-241-6
Registrierungs-Nr.: 01-2119976362-32-XXXX
Isotridecanol, ethoxyliert
0.1 - 25 % Aquatic Acute 1, H400 -
Aquatic Chronic 3, H412
-
(*)Der vollständige Wortlaut der H-Sätze ist in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblatts angegeben.
* Siehe Verordnung (EG) Nr. 1272/2008, Anhang VI, Abschnitt 1.2.
⦁ Stoff mit einem Expositionsgrenzwert der Europäischen Union am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8.1).
⦁ Stoff mit einem nationalen Expositionsgrenzwert am Arbeitsplatz (siehe Abschnitt 8.1).
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN.
⦁ Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltenden Symptomen der Unwohlsein, ärztliche Hilfe hinzuziehen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Inhalation.
Bringen Sie das Opfer an die frische Luft; halten Sie es warm und ruhig. Bei unregelmäßiger oder aussetzender Atmung künstliche Beatmung durchführen.
Augenkontakt.
Spülen Sie die Augen mindestens 10 Minuten lang gründlich mit sauberem und kühlem Wasser aus, während Sie die Augenlider hochziehen, und holen Sie ärztlichen Rat ein. Die betroffene Person sollte das betroffene Auge nicht reiben.
Hautkontakt.
Entfernen Sie kontaminierte Kleidung. Waschen Sie die Haut kräftig mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Hautreiniger. Verwenden Sie NIEMALS Lösungsmittel oder Verdünnungsmittel. Es wird empfohlen, dass Personen, die Erste Hilfe leisten, persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8).
Einnahme.
Bei versehentlicher Einnahme sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Bewahren Sie Ruhe. NIEMALS Erbrechen herbeiführen.
⦁ Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Ätzendes Produkt; Kontakt mit Augen oder Haut kann zu Verätzungen führen; Einnahme oder Einatmen kann innere Schäden verursachen. Sofortige ärztliche Hilfe ist erforderlich.
Augenkontakt kann irreversible Schäden verursachen.
⦁ Hinweise auf eine sofortige ärztliche Betreuung und besondere Behandlung.
Unverzüglich ärztliche Betreuung anfordern. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Wenn die betroffene Person erbricht, die Atemwege freimachen. Die betroffene Stelle mit einem trockenen, sterilen Verband abdecken. Die betroffene Stelle vor Druck oder Reibung schützen.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG.
Das Produkt ist NICHT als brennbar eingestuft, im Brandfall sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
⦁ Löschmittel.
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver oder CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Wassersprühstrahl.
Ungeeignete Löschmittel:
Verwenden Sie keinen direkten Wasserstrahl zur Brandbekämpfung. Bei elektrischer Spannung dürfen Wasser oder Schaum nicht als Löschmittel verwendet werden.
⦁ Besondere Gefahren, die sich aus dem Stoff oder Gemisch ergeben.
Besondere Risiken.
Der Kontakt mit Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
⦁ Hinweise für die Brandbekämpfung.
Verwenden Sie Wasser, um Tanks, Zisternen oder Behälter in der Nähe der Wärmequelle oder des Feuers zu kühlen. Windrichtung beachten. Verhindern Sie, dass die bei der Brandbekämpfung verwendeten Mittel in Abflüsse, Abwasserkanäle oder Gewässer gelangen.
Brandschutzausrüstung.
Je nach Größe des Feuers kann es notwendig sein, Hitzeschutzanzüge, Atemschutzgeräte, Handschuhe, Schutzbrillen oder Gesichtsmasken und Stiefel zu verwenden.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG.
⦁ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
⦁ Umweltschutzmaßnahmen.
Produkt nicht als umweltschädlich eingestuft, Verschüttungen so weit wie möglich vermeiden.
⦁ Methoden und Material zur Eindämmung und Reinigung.
Verschüttetes Material mit inertem Absorptionsmittel (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur ...) aufnehmen und den Bereich sofort mit einem geeigneten Dekontaminationsmittel reinigen.
Abfälle in geschlossenen und geeigneten Behältern zur Entsorgung deponieren, unter Einhaltung der lokalen und nationalen Vorschriften (siehe Abschnitt 13).
⦁ Verweis auf andere Abschnitte.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Für die spätere Beseitigung der Abfälle befolgen Sie die Empfehlungen in Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG.
⦁ Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Umgang.
Für persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Rauchen, Essen und Trinken sind im Anwendungsbereich verboten. Befolgen Sie die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Verwenden Sie niemals Druck, um die Behälter zu entleeren. Sie sind keine druckbeständigen Behälter. Bewahren Sie das Produkt in Behältern auf, die aus einem dem Originalmaterial identischen Material bestehen.
⦁ Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Lagern Sie gemäß der örtlichen Gesetzgebung. Beachten Sie die Angaben auf dem Etikett. Lagern Sie die Behälter zwischen 5 und 25 ºC an einem trockenen und gut belüfteten Ort, fern von Wärmequellen und direktem Sonnenlicht. Halten Sie sich von Zündquellen fern. Fernhalten von oxidierenden Mitteln sowie stark sauren oder alkalischen Materialien. Nicht rauchen. Verhindern Sie das Eindringen unbefugter Personen. Sobald die Behälter geöffnet sind, müssen sie sorgfältig geschlossen und aufrecht gestellt werden, um Verschüttungen zu vermeiden.
Das Produkt fällt nicht unter die Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III).
⦁ Spezifische Endanwendungen.
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: EXPOSITIONSGRENZWERTE/PERSÖNLICHE SCHUTZMASSNAHMEN.
⦁ Kontrollparameter.
Arbeitsplatzgrenzwert für:
Name CAS-Nr. Land Grenzwert ppm mg/m3
2-Butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether 111-76-2 Europäische Union [1] Acht Stunden 20 (Haut) 98 (Haut)
Kurzzeit 50 (Haut) 246 (Haut)
2-aminoethanol, ethanolamine 141-43-5 Europäische Union [1] Acht Stunden 1 (Haut) 2,5 (Haut)
Kurzzeit 3 (Haut) 7,6 (Haut)
[1] Entsprechend den verbindlichen Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerten (BOELVs) und den indikativen Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerten (IOELVs), die vom Wissenschaftlichen Ausschuss für Arbeitsplatz-Expositionsgrenzwerte für chemische Arbeitsstoffe (SCOEL) verabschiedet wurden.
Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit biologischen Grenzwerten. Konzentrationsniveaus DNEL/DMEL:
Name DNEL/DMEL Typ Wert
2-Butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether
CAS-Nr.: 111-76-2
EG-Nr.: 203-905-0 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 98
(mg/m³)
Dialkyl(hydrogenatedtallow)dimethylammoniumchlorid
CAS-Nr.: 61789-80-8
EG-Nr.: 263-090-2 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 9,7
(mg/m³)
2-Aminoethanol, Ethanolamin
CAS-Nr.: 141-43-5
EG-Nr.: 205-483-3 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Lokale Effekte 3,3
(mg/m³)
Nitrilotris(methylenphosphonsäure)
CAS-Nr.: 6419-19-8
EG-Nr.: 229-146-5 DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 9,7
(mg/m³)
DNEL
(Verbraucher) Inhalation, Chronisch, Systemische Effekte 2,39
(mg/m³)
DNEL
(Arbeiter) Inhalation, Kurzzeit, Systemische Effekte 9,7
(mg/m³)
DNEL
(Verbraucher) Inhalation, Kurzzeit, Systemische Effekte 2,39
(mg/m³)
DNEL
(Arbeiter) Dermal, Chronisch, Systemische Effekte 2,75
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Dermal, Chronisch, Systemische Effekte 1,38
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Arbeiter) Dermal, Kurzzeit, Systemische Effekte 2,75
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Dermal, Kurzzeit, Systemische Effekte 1,38
(mg/kg bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Oral, Chronisch, Systemische Effekte 1,38 (g/kg
bw/Tag)
DNEL
(Verbraucher) Oral, Chronisch, Systemische Effekte 1,38 (g/kg bw/Tag)
DNEL: Abgeleiteter No-Effect-Level, Expositionsniveau, unter dem keine nachteiligen Wirkungen zu erwarten sind.
DMEL: Abgeleiteter Minimal-Effekt-Level, Expositionsniveau, das einem geringen Risiko entspricht, welches als tolerables Minimum angesehen werden sollte. Konzentrationsniveaus PNEC:
Name Details Wert
Nitrilotris(methylenphosphonsäure)
CAS-Nr.: 6419-19-8
EG-Nr.: 229-146-5 Wasser (Süßwasser) 0,46 (mg/L)
Wasser (Meerwasser) 0,046 (mg/L)
Kläranlagen (STP) 20 (mg/L)
Sediment (Süßwasser) 150 (mg/kg Sediment TS)
Sediment (Meerwasser) 15 (mg/kg Sediment TS)
Boden 244 (mg/kg Boden TS)
PNEC: Abgeschätzte Konzentration ohne Wirkung, die Konzentration der Substanz, unter der keine nachteiligen Auswirkungen auf das Umweltkompartiment zu erwarten sind.
⦁ Expositionskontrolle.
Technische Maßnahmen:
Sorgen Sie für eine angemessene Belüftung, die durch eine gute lokale Absaugung und ein gutes allgemeines Abluftsystem erreicht werden kann.
Konzentration: 100 %
Verwendung: Reiniger – Entfetter
Atemschutz:
PSA: Filtermaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln.
Eigenschaften: «CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Maske muss ein breites Sichtfeld und eine anatomisch gestaltete Form haben, um dicht und wasserdicht zu sein.
CEN-Normen: EN 136, EN 140, EN 405
Wartung: Vor der Verwendung sollte sie nicht an Orten mit hohen Temperaturen und feuchten Umgebungen aufbewahrt werden. Besonderes Augenmerk sollte auf den Zustand der Ein- und Auslassventile im Gesichtsadapter gelegt werden.
Anmerkungen: Lesen Sie die Anweisungen des Herstellers zur Verwendung und Wartung des Geräts sorgfältig durch. Bringen Sie die erforderlichen Filter an das Gerät an, je nach Art des spezifischen Risikos (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX), und wechseln Sie diese gemäß den Empfehlungen des Herstellers aus.
Erforderlicher Filtertyp: A2
Handschutz:
PSA: Nicht-einwegfähige Schutzhandschuhe gegen Chemikalien.
Eigenschaften: «CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Überprüfen Sie die Liste der Chemikalien, für die der Handschuh getestet wurde.
CEN-Normen:
Wartung: Anmerkunge:
EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420
Es sollte ein Zeitplan für den regelmäßigen Austausch der Handschuhe aufgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie ersetzt werden, bevor Schadstoffe in sie eindringen. Die Verwendung von kontaminierten Handschuhen kann gefährlicher sein als das Nichttragen von Handschuhen, da sich der Schadstoff allmählich im Material des Handschuhs ansammeln kann.
Sie sollten ersetzt werden, sobald Risse, Brüche oder Verformungen festgestellt werden oder wenn äußerer Schmutz ihre Festigkeit verringern könnte.
Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit (min.): > 480 Materialstärke 0,35
(mm):
Augenschutz:
PSA: Schutzbrille mit integriertem Rahmen.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Augenschutz mit integriertem Rahmen zum Schutz vor Staub, Rauch, Nebel und Dampf.
EN 165, EN 166, EN 167, EN 168
Die Sicht durch die Gläser sollte ideal sein. Daher sollten diese Teile täglich gereinigt werden. Die Schutzbrille sollte regelmäßig gemäß den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden.
Einige Anzeichen von Abnutzung sind: gelbliche Verfärbung der Gläser, oberflächliche Kratzer der Gläser, Abrieb usw.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Anmerkungen:
Hautschutz:
PSA: Chemikalienschutzkleidung
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Kleidung sollte richtig passen. Das Schutzniveau muss gemäß einem Testparameter namens BT (Durchbruchszeit) festgelegt werden, der angibt, wie lange es dauert, bis die Chemikalie durch das Material dringt.
EN 464,EN 340, EN 943-1, EN 943-2, EN ISO 6529, EN ISO 6530, EN 13034
Um einen gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten, sollten die Wasch- und Wartungsanweisungen des Herstellers befolgt werden.
Das Design der Schutzkleidung sollte eine korrekte Positionierung ermöglichen und während der erwarteten Nutzungsdauer an Ort und Stelle bleiben, wobei Umweltfaktoren sowie jede Bewegung oder Position, die der Benutzer während der Ausführung der Tätigkeit einnimmt, berücksichtigt werden müssen.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Anmerkungen:
PSA: Antistatische Sicherheitsschuhe gegen Chemikalien.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Überprüfen Sie die Liste der Chemikalien, gegen die das Schuhwerk beständig ist.
EN ISO 13287, EN 13832-1, EN 13832-2, EN 13832-3, EN ISO 20344, EN ISO 20345
Für die ordnungsgemäße Wartung dieser Art von Sicherheitsschuhen müssen die vom Hersteller angegebenen Anweisungen beachtet werden. Das Schuhwerk sollte ersetzt werden, sobald Anzeichen von Beschädigungen festgestellt werden.
Das Schuhwerk sollte regelmäßig gereinigt und bei Feuchtigkeit getrocknet werden, wobei es nicht zu nahe an einer Wärmequelle aufgestellt werden sollte, um plötzliche Temperaturänderungen zu vermeiden.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Anmerkungen:
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN.
Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe: Grün
Geruch: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Geruchsschwelle: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Schmelzpunkt: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Gefrierpunkt: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Siedepunkt oder Anfangssiedepunkt und Siedebereich: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Entzündbarkeit: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Untere Explosionsgrenze: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Obere Explosionsgrenze: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Flammpunkt: > 60 ºC
Selbstentzündungstemperatur: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Zersetzungstemperatur: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
pH-Wert: 12 - 13 (1%)
Kinematische Viskosität: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Löslichkeit: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Hydrosolubilität: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Liposolubilität: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log-Wert): Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Dampfdruck: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Absolute Dichte: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dichte: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dampfdichte: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Partikeleigenschaften: Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
⦁ Weitere Informationen
Nicht zutreffend/Nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT.
⦁ Reaktivität.
Das Produkt zeigt keine Gefahren durch seine Reaktivität.
⦁ Chemische Stabilität.
Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerungsbedingungen (siehe Abschnitt 7).
⦁ Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Das Produkt zeigt keine Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
⦁ Zu vermeidende Bedingungen.
Jede unsachgemäße Handhabung vermeiden.
⦁ Unverträgliche Materialien.
Von Oxidationsmitteln und stark alkalischen oder sauren Materialien fernhalten, um exotherme Reaktionen zu verhindern.
⦁ Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE INFORMATIONEN.
2-Butoxyethanol und sein Acetat werden leicht durch die Haut aufgenommen und können schädliche Wirkungen auf die Nieren haben.
⦁ Informationen zu Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Spritzer in die Augen können Reizungen und reversible Schäden verursachen.
Toxikologische Informationen zu den in der Zusammensetzung enthaltenen Stoffen.
Name Akute Toxizität
Typ Test Art Wert
Nitrilotrimethylentriphosphonsäure
CAS-Nr.: 6419-19-8 EC-Nr.: 229-146-5
Oral LD50 Ratte 2700 mg/kg [1]
[1] Gigiena i Sanitariya. Für die englische Übersetzung siehe HYSAAV. Vol. 49(2), S. 67, 1984.
Dermal LD50 Kaninchen 6310 mg/kg [1]
[1] United States Environmental Protection Agency, Office of Pesticides and Toxic Substances. Vol. 8EHQ-0990-0937
Inhalation
a) akute Toxizität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
Schätzwerte für die akute Toxizität (ATE):
Gemische:
ATE (dermal) = 27.500 mg/kg ATE (oral) = 3.788 mg/kg
b) Hautverätzung/-reizung;
Produkt eingestuft:
Hautätzend, Kategorie 1B: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
c) Schwere Augenschäden/-reizung;
Produkt eingestuft:
Schwere Augenschäden, Kategorie 1: Verursacht schwere Augenschäden.
d) Atemwegs- oder Hautsensibilisierung;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
e) Keimzellmutagenität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
f) Karzinogenität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
g) Reproduktionstoxizität;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
h) STOT-Einmalexposition;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
i) STOT-Wiederholte Exposition;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
j) Aspirationsgefahr;
Keine schlüssigen Daten für die Einstufung.
⦁ Informationen zu anderen Gefahren.
Endokrinschädigende Eigenschaften
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit endokrinschädigenden Eigenschaften, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Andere Informationen
Es liegen keine Informationen über andere nachteilige gesundheitliche Auswirkungen vor.
ABSCHNITT 12: UMWELTINFORMATIONEN.
⦁ Toxizität.
Name Ökotoxizität
Typ Test Art Wert
nitrilotrimethylenetris(phosphonsäure)
CAS-Nr.: 6419-19-8 EC-Nr.: 229-146-5
Fische LC50 Ictalurus 1212 mg/l (96 h) [1] punctatus
[1] Gemäß Richtlinie: EPA 660/3-75-009
Aquatische Wirbellose EC50 Daphnia magna 375 mg/L (24 h) [1]
[1] Experimentelles Ergebnis vom 21.04.1972
Aquatische Pflanzen EC50 Pseudokirchnerell 12.39 mg/L (96 h) [1] a subcapitata
[1] Studienbericht 1992.
⦁ Beständigkeit und Abbaubarkeit.
Keine Informationen zur biologischen Abbaubarkeit der vorhandenen Stoffe verfügbar.
Keine Informationen zur Abbaubarkeit der vorhandenen Stoffe verfügbar.
Keine Informationen zur Beständigkeit und Abbaubarkeit des Produkts verfügbar.
Die in diesem Produkt enthaltenen Tenside erfüllen die Abbaubarkeitskriterien gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien. Die Daten, die diese Aussage rechtfertigen, stehen den zuständigen Behörden zur Verfügung, die dies verlangen.
⦁ Bioakkumulationspotenzial.
Informationen über die Bioakkumulation der vorhandenen Stoffe.
Name Bioakkumulation
Log Pow BCF NOECs Stufe
2-butoxyethanol, Ethylenglykolmonobutylether
CAS-Nr.: 111-76-2 EC-Nr.: 203-905-0
0,8
-
-
Sehr niedrig
2-aminoethanol, Ethanolamin
CAS-Nr: 141-43-5 EC-Nr: 205-483-3
-1,31
-
-
Sehr niedrig
nitrilotrimethylenetris(phosphonsäure)
CAS-Nr: 6419-19-8 EC-Nr: 229-146-5
-3,53
-
-
Sehr niedrig
⦁ Mobilität im Boden.
Keine Informationen zur Mobilität im Boden verfügbar.
Das Produkt darf nicht in Abwasserkanäle oder Gewässer gelangen.
Eindringen in den Boden verhindern.
⦁ Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung.
Keine Informationen über die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts verfügbar.
⦁ Endokrine störende Eigenschaften.
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit endokrin störenden Eigenschaften für die Umwelt.
⦁ Weitere nachteilige Wirkungen.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Es liegen keine Informationen zu weiteren nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt vor.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG.
13.1 Abfallbehandlungsmethoden.
Nicht in Abwasserkanäle oder Gewässer einleiten. Abfälle und leere Behälter müssen gemäß den geltenden örtlichen/nationalen Vorschriften behandelt und entsorgt werden.
Beachten Sie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zur Abfallwirtschaft.
ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT.
Transport nach den ADR-Regeln für Straßentransporte, RID-Regeln für die Eisenbahn, ADN für Binnenwasserstraßen, IMDG für Seetransporte und ICAO/IATA für Lufttransporte.
Land: Transport auf der Straße: ADR, Transport auf der Schiene: RID.
Transportdokumentation: Frachtbrief und schriftliche Anweisungen
See: Transport mit dem Schiff: IMDG. Transportdokumentation: Konnossement
Luft: Transport mit dem Flugzeug: ICAO/IATA. Transportdokument: Luftfrachtbrief.
⦁ UN-Nummer oder ID-Nummer.
UN-Nr: UN1760
⦁ UN-Versandbezeichnung.
Beschreibung:
ADR/RID: UN 1760, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT 2-AMINOETHANOL ETHANOLAMIN / KALIUMHYDROXID, ÄTZKALI), 8, PG II, (E)
IMDG: UN 1760, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT 2-AMINOETHANOL ETHANOLAMIN / KALIUMHYDROXID, ÄTZKALI), 8, PG II
ICAO/IATA: UN 1760, ÄTZENDE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT 2-AMINOETHANOL ETHANOLAMIN / KALIUMHYDROXID, ÄTZKALI), 8, PG II
⦁ Transportgefahrenklassen.
Klasse(n): 8
⦁ Verpackungsgruppe.
Verpackungsgruppe: II
⦁ Umweltgefahren.
Umweltgefährlich: Nein
Transport mit dem Schiff, FEm – Notfallblätter (F – Brand, S – Verschüttungen): F-A,S-B
⦁ Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer.
Kennzeichnung: 8
Gefahrnummer: 80
Vorschriften für den Transport in loser Schüttung ADR: Kein Transport in loser Schüttung gemäß ADR gestattet. Verfahren gemäß Punkt 6.
ADR LQ: 1 L IMDG LQ: 1 L ICAO LQ: 0,5 L
⦁ Seetransport in loser Schüttung gemäß IMO-Instrumenten.
Das Produkt wird nicht in loser Schüttung transportiert.
ABSCHNITT 15: VORSCHRIFTEN.
⦁ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz speziell für den Stoff oder das Gemisch.
Enthält gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien:
Kationische Tenside 5% - 15%
Phosphonate < 5%
Nichtionische Tenside < 5%
Das Produkt ist nicht betroffen von der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten.
Das Produkt ist nicht betroffen von dem Verfahren gemäß Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.
Einschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse:
Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppe oder des Gemisches Bedingungen der Beschränkung
3. Flüssige Stoffe oder Gemische, die eines der folgenden Gefahrenklassen- oder Kategoriekriterien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen: 1. Dürfen nicht verwendet werden in:
⦁ - (a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien 1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2,
⦁ - 2.15 Typen A bis F;
⦁ - (b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 nachteilige Auswirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung, 3.8 andere Wirkungen als narkotische Wirkungen, 3.9 und 3.10;
⦁ - (c) Gefahrenklasse 4.1;
⦁ - (d) Gefahrenklasse 5.1.
- Ziergegenständen, die durch verschiedene Phasen Lichteffekte oder Farbeffekte erzeugen, wie beispielsweise in Zierlampen und Aschenbechern,
- Scherzartikeln,
- Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in Artikeln, die als solche verwendet werden sollen, auch wenn sie dekorative Aspekte aufweisen.
2. Artikel, die nicht den Anforderungen in Absatz 1 entsprechen, dürfen nicht auf den Markt gebracht werden.
3. Sie dürfen nicht auf den Markt gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff enthalten, es sei denn, dieser ist aus steuerlichen Gründen erforderlich, oder Parfüm oder beides, wenn sie:
- als Brennstoff in dekorativen Öllampen für den allgemeinen Verkauf verwendet werden können und
- eine Aspirationsgefahr darstellen und mit H304 gekennzeichnet sind.
4. Dekorative Öllampen für den allgemeinen Verkauf dürfen nicht auf den Markt gebracht werden, es sei denn, sie entsprechen der Europäischen Norm für dekorative Öllampen (EN 14059), die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) verabschiedet wurde.
5. Unbeschadet der Umsetzung anderer gemeinschaftlicher Vorschriften zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische müssen Lieferanten vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass die folgenden Anforderungen erfüllt sind:
(a) Lampenöle, die mit H304 gekennzeichnet und für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, sind sichtbar, leserlich und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen: „Halten Sie Lampen, die mit dieser Flüssigkeit gefüllt sind, außerhalb der Reichweite von Kindern“; und bis zum 1. Dezember 2010: „Bereits ein Schluck Lampenöl – oder das Saugen am Docht von Lampen – kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(b) Grillanzünderflüssigkeiten, die mit H304 gekennzeichnet und für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, sind bis zum 1. Dezember 2010 leserlich und dauerhaft wie folgt zu kennzeichnen: „Bereits ein Schluck Grillanzünder kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(c) Lampenöle und Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet und für den allgemeinen Verkauf bestimmt sind, sind bis zum 1. Dezember 2010 in schwarzen, undurchsichtigen Behältern mit einem Volumen von höchstens 1 Liter zu verpacken.
.
⦁ Chemikaliensicherheitsbeurteilung.
Es wurde keine Chemikaliensicherheitsbeurteilung für diese Substanz/dieses Gemisch durch den Lieferanten durchgeführt.
16. Abschnitt: Sonstige Informationen.
Vollständiger Text der H-Sätze, die in Abschnitt 3 erscheinen:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H331 Giftig beim Einatmen.
H332 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.
H335 Kann die Atemwege reizen.
H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Einstufungscodes:
Acute Tox. 3 : Akute Toxizität (Inhalation), Kategorie 3
Akute Toxizität (Dermal), Kategorie 4
Acute Tox. 4 : Akute Toxizität (Inhalation), Kategorie 4
Acute Tox. 4 : Akute Toxizität (Oral), Kategorie 4
Aquatic Acute 1 : Akute Toxizität für die aquatische Umwelt, Kategorie 1 Aquatic Chronic 3 : Chronische Auswirkungen auf die aquatische Umwelt, Kategorie 3
Eye Dam. 1 : Schwere Augenschädigung, Kategorie 1
Eye Irrit. 2 : Augenreizung, Kategorie 2
Met. Corr. 1 : Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1
Skin Corr. 1A : Hautverätzung, Kategorie 1A
Skin Corr. 1B : Hautverätzung, Kategorie 1B
Skin Irrit. 2 : Hautreizend, Kategorie 2
Einstufung und Verfahren zur Ableitung der Einstufung von Gemischen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]:
Physikalische Gefahren Basierend auf Testergebnissen
Gesundheitsgefahren Berechnungsmethode
Umweltgefahren Berechnungsmethode
Es wird empfohlen, eine Grundschulung zu den Themen Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen, um dieses Produkt ordnungsgemäß zu handhaben. Abkürzungen und Akronyme verwendet:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
BCF: Biokonzentrationsfaktor
CEN: Europäisches Komitee für Normung
DMEL: Abgeleiteter Minimaler Effekt-Level, Expositionsniveau, das ein geringes Risiko darstellt, das als tolerierbares Minimum betrachtet werden sollte
DNEL: Abgeleiteter Nicht-Effekt-Level, Expositionsniveau, unter dem keine nachteiligen Effekte erwartet werden
EC50: Halbmaximale Effektkonzentration
PPE: Persönliche Schutzausrüstung
IATA: Internationale Luftverkehrsvereinigung
ICAO: Internationale Zivilluftfahrtorganisation
IMDG: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter auf See
LC50: Letale Konzentration, 50%
LD50: Letale Dosis, 50%
NOEC: Keine beobachtete Effektkonzentration
PNEC: Vorhergesagte nicht wirkende Konzentration, Konzentration der Substanz, unter der keine schädlichen Auswirkungen auf das Umweltkompartiment erwartet werden
RID: Regelungen über den internationalen Eisenbahnverkehr gefährlicher Güter.
Wichtige Literaturquellen und Datenquellen:
http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/
Verordnung (EU) 2020/878. Verordnung (EC) Nr. 1907/2006.
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen wurden gemäß der VERORDNUNG (EU) 2020/878 der KOMMISSION vom 18. Juni 2020, die Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische (REACH) ändert, erstellt.
Die Informationen in diesem Sicherheitsdatenblatt über die Zubereitung basieren auf dem aktuellen Wissenstand und den geltenden EG- und nationalen Gesetzen, soweit die Arbeitsbedingungen der Benutzer außerhalb unseres Wissens und unserer Kontrolle liegen. Das Produkt darf nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden, ohne vorher schriftliche Anweisungen zur Handhabung erhalten zu haben. Es liegt stets in der Verantwortung des Benutzers, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der geltenden Vorschriften zu erfüllen. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen geben lediglich eine Beschreibung der Sicherheitsanforderungen für die Zubereitung wieder und dürfen nicht als Garantie für deren Eigenschaften angesehen werden.
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