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LvLUp Autoparfum Scent Blast "Pina Colada" 750 ml - Duftspray
LvLUp Autoparfum Scent Blast "Pina Colada" 750 ml - Duftspray
Produktangaben:
- Sie wollen ihre Sinne verwöhnen ? - dann ist das kraftvolle,belebende Parfum Scent Pina Colada genau das richtige für Sie
- das exclusiv für PKW und LKW entwickelte Produkt wird in einer großzügigen 750ml Sprühflasche geliefert.
- Langanhaltender, intensiver Duft - machen Sie sich auf einen Energieschub gefasst, während Ihr Fahrzeug in den dynamischen Duft gehüllt wird.
- mit der Sprühflasche sehr gut im Innenraum des Fahrzeuges zu verteilen
- wir haben noch einige weitere Düfte von LvLUp im Sortiment, so dass Abwechslung garantiert sein kann
⦁ Produktidentifikator.
Produktname: LVLUP SCENT BLAST>>PINACOLADA<
⦁ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Lufterfrischer
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendungen, die nicht empfohlen werden.
⦁ Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes.
Unternehmen: PETRE RICHARD FLORIAN
Anschrift: PI Campo de las Ferias, 28 Bajo
Stadt: 39750 - Colindres
Stadt: Cantabria
Telefon: 0034 672314773
E-Mail: petrerichard@yahoo.com
⦁ Notrufnummer: 0034 672314773 (Nur verfügbar während der Bürozeiten; Montag-Freitag; 08:00-15:00)
⦁ Einstufung des Stoffes oder Gemisches.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Flam. Fl. 2: Leicht entzündbare Flüssigkeit und Dampf.
⦁ Kennzeichnungselemente.
.
.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Piktogramme:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H225 Leicht entzündbare Flüssigkeit und Dampf.
Sicherheitshinweise:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P370+P378 Bei Brand: ABC-Pulver zum Löschen verwenden.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
⦁ Sonstige Gefahren.
Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinen Disruptoreigenschaften.
Unter normalen Verwendungsbedingungen und in seiner Originalform birgt das Produkt selbst kein weiteres Risiko für Gesundheit und Umwelt.
⦁ Stoffe.
Nicht zutreffend.
⦁ Gemische.
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration, die die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und deren nachfolgenden Änderungen festgelegten Grenzwerte überschreiten, welche eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, keine Arbeitsplatzgrenzwerte auf Gemeinschaftsebene haben, nicht als PBT/vPvB eingestuft sind und nicht auf der Kandidatenliste stehen.
[2] Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (siehe Abschnitt 8.1).
⦁ Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltendem Unwohlsein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Inhalation.
Bringen Sie das Opfer an die frische Luft; halten Sie es warm und ruhig. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Augenkontakt.
Kontaktlinsen, falls vorhanden und leicht zu entfernen, entfernen. Augen mindestens 10 Minuten lang mit viel sauberem und kühlem Wasser ausspülen, während die Augenlider hochgezogen werden, und ärztliche Hilfe aufsuchen.
Hautkontakt.
Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Hautreiniger waschen. NIEMALS Lösungsmittel oder Verdünner verwenden.
Verschlucken.
Bei versehentlichem Verschlucken sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Ruhig bleiben. NIEMALS Erbrechen herbeiführen.
⦁ Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Keine bekannten akuten oder verzögert auftretenden Wirkungen durch Exposition gegenüber dem Produkt.
⦁ Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltendem Unwohlsein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Das Produkt ist leicht entzündlich, es kann ein Feuer verursachen oder erheblich verschlimmern, daher sollten die notwendigen Präventionsmaßnahmen getroffen und Risiken vermieden werden. Im Brandfall werden folgende Maßnahmen empfohlen:
⦁ Löschmittel.
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver oder CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Wassernebel.
Ungeeignete Löschmittel:
Kein direkter Wasserstrahl zur Brandbekämpfung verwenden. Bei Vorhandensein von elektrischer Spannung dürfen weder Wasser noch Schaum als Löschmittel verwendet werden.
⦁ Besondere Gefahren, die vom Stoff oder Gemisch ausgehen.
Besondere Risiken.
Die Exposition gegenüber Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
Während eines Brandes und abhängig von dessen Ausmaß können folgende Stoffe freigesetzt werden:
- Entzündbare Dämpfe oder Gase.
⦁ Ratschläge für Feuerwehreinsatzkräfte.
Verwenden Sie Wasser, um Tanks, Zisternen oder Behälter in der Nähe der Wärmequelle oder des Feuers zu kühlen. Berücksichtigen Sie die Windrichtung. Verhindern Sie, dass die zur Brandbekämpfung verwendeten Produkte in Abflüsse, Kanalisationen oder Gewässer gelangen. Befolgen Sie die Anweisungen des Notfall- oder Evakuierungsplans, falls vorhanden.
Brandschutzausrüstung.
Je nach Größe des Brandes kann es erforderlich sein, Schutzanzüge gegen Hitze, individuelle Atemschutzausrüstung, Handschuhe, Schutzbrillen oder Schutzmasken und Stiefel zu verwenden. Während der Brandbekämpfung und abhängig von der Nähe und Größe des Feuers kann zusätzliche Schutzausrüstung wie chemikalienbeständige Handschuhe, hitzereflektierende Anzüge oder gasdichte Anzüge erforderlich sein.
⦁ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen.
Mögliche Zündquellen beseitigen und den Bereich gut belüften. Nicht rauchen. Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
⦁ Umweltschutzmaßnahmen.
Das Produkt ist nicht als umweltgefährdend eingestuft, vermeiden Sie jedoch so weit wie möglich ein Auslaufen.
⦁ Verfahren und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Verschüttetes Material mit inertem absorbierendem Material (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur...) aufnehmen und den Bereich sofort mit einem geeigneten Dekontaminationsmittel reinigen.
Abfälle in geschlossenen und geeigneten Behältern zur Entsorgung gemäß den lokalen und nationalen Vorschriften (siehe Abschnitt 13) ablegen.
⦁ Verweis auf andere Abschnitte.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
Für die spätere Entsorgung von Abfällen folgen Sie den Empfehlungen unter Abschnitt 13.
⦁ Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung.
Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich am Boden ausbreiten. Sie können mit Luft explosive Gemische bilden. Verhindern Sie die Entstehung von entzündlichen oder explosiven Dampfkonzentrationen in der Luft; vermeiden Sie Dampfkonzentrationen über den Arbeitsplatzgrenzwerten. Das Produkt darf nur in Bereichen verwendet werden, in denen alle ungeschützten Flammen und andere Zündquellen beseitigt wurden. Elektrische Ausrüstung muss gemäß den geltenden Normen geschützt werden.
Das Produkt kann sich elektrostatisch aufladen: Verwenden Sie beim Umfüllen des Produkts immer Erdungsverbindungen. Bediener müssen antistatische Schuhe und Kleidung tragen, und die Böden müssen leitfähig sein.
Den Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen, Funken und Feuer fernhalten. Verwenden Sie keine Werkzeuge, die Funken verursachen können. Für persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Rauchen, Essen und Trinken sind im Anwendungsbereich verboten. Beachten Sie die Arbeitsschutzvorschriften.
Verwenden Sie niemals Druck, um die Behälter zu entleeren. Es sind keine druckbeständigen Behälter. Bewahren Sie das Produkt in Behältern auf, die aus einem Material bestehen, das mit dem Original identisch ist.
⦁ Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten.
Lagern Sie gemäß den örtlichen Vorschriften. Beachten Sie die Hinweise auf dem Etikett. Lagern Sie die Behälter zwischen 5 und 25 ºC an einem trockenen und gut belüfteten Ort, fern von Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung. Halten Sie sich fern von Zündquellen. Von Oxidationsmitteln sowie stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten. Nicht rauchen. Verhindern Sie den Zutritt unbefugter Personen. Nach dem Öffnen der Behälter müssen diese sorgfältig verschlossen und vertikal gelagert werden, um ein Auslaufen zu verhindern.
Das Produkt fällt nicht unter die Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III).
⦁ Spezifische Endverwendung(en).
Nicht verfügbar.
⦁ Kontrollparameter.
Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit berufsbedingten Expositionsgrenzwerten für die Umwelt. Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit biologischen Grenzwerten.
⦁ Expositionskontrollen.
Technische Maßnahmen:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung, die durch eine gute lokale Abluftanlage und ein gutes allgemeines Abluftsystem erreicht werden kann.
Konzentration: 100 %
Verwendungen: Lufterfrischer
Atemschutz:
PSA: Filtermaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Maske muss ein breites Sichtfeld haben und anatomisch geformt sein, um dicht und wasserdicht zu sein.
EN 136, EN 140, EN 405
Vor der Verwendung nicht an Orten mit hohen Temperaturen oder feuchten Umgebungen lagern. Besondere Aufmerksamkeit ist auf den Zustand der Ein- und Auslassventile im Gesichtsadapter zu richten.
Lesen Sie sorgfältig die Gebrauchsanweisung des Herstellers bezüglich der Verwendung und Wartung der Ausrüstung. Bringen Sie die erforderlichen Filter entsprechend der spezifischen Risikosituation an (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX) und wechseln Sie diese gemäß den Anweisungen des Herstellers.
A2
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Benötigter Filtertyp:
Handschutz:
PSA:
Eigenschaften: Schutzhandschuhe.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II.
EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420
An einem trockenen Ort aufbewahren, fern von Wärmequellen, und so weit wie möglich vor Sonneneinstrahlung schützen. Verändern Sie die Handschuhe nicht in einer Weise, die ihre Widerstandsfähigkeit beeinträchtigen könnte, oder tragen Sie keine Farben, Lösungsmittel oder Klebstoffe auf.
Die Handschuhe sollten die richtige Größe haben und gut an der Hand des Benutzers sitzen, nicht zu locker oder zu eng sein. Verwenden Sie sie immer mit sauberen, trockenen Händen.
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit > 480
(min.): Materialstärke 0,35
(mm):
Augenschutz:
PSA:
Eigenschaften: Gesichtsschutz.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Gesichts- und Augenschutz gegen Spritzflüssigkeiten. EN 165, EN 166, EN 167, EN 168
Die Sicht durch die Gläser sollte optimal sein, daher sollten diese Teile täglich gereinigt werden. Die Schutzvorrichtungen sollten regelmäßig nach den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden. Stellen Sie sicher, dass bewegliche Teile reibungslos funktionieren.
Gesichtsschutzschilde sollten ein Sichtfeld mit einer vertikalen Abmessung in der Mittellinie von mindestens 150 mm bieten, sobald sie am Rahmen befestigt sind.
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Hautschutz:
PSA: Antistatische Schutzkleidung.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Schutzkleidung sollte weder zu eng noch zu locker sein, um die Bewegungen des Benutzers nicht zu behindern.
EN 340, EN 1149-1, EN 1149-2, EN 1149-3, EN 1149-5
Um einen gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten, befolgen Sie die Wasch- und Wartungsanweisungen des Herstellers.
Die Schutzkleidung sollte ein Komfortniveau bieten, das dem Schutz entspricht, den sie in Bezug auf die Gefahrenlage bietet, unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, des Aktivitätsniveaus des Benutzers und der erwarteten Tragedauer.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
PSA:
Eigenschaften: Antistatische Sicherheitsschuhe.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II.
CEN-Normen: EN ISO 13287, EN ISO 20344, EN ISO 20346
Wartung:
Hinweise: Das Schuhwerk sollte regelmäßig überprüft werden
Das Komfortniveau während des Gebrauchs und die Akzeptanz werden je nach Benutzer sehr unterschiedlich beurteilt. Es ist daher ratsam, verschiedene Schuhmodelle und, wenn möglich, unterschiedliche Weiten auszuprobieren.
⦁ Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe: Gelb
Geruch: Ananas
Geruchsschwelle: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Schmelzpunkt: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Gefrierpunkt: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Siedepunkt oder Anfangssiedepunkt und Siedebereich: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Entflammbarkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Untere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Obere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Flammpunkt: 22 ºC
Selbstentzündungstemperatur: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Zersetzungstemperatur: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
pH-Wert: 6 (100%)
Kinematische Viskosität: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Löslichkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Wasserlöslichkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Fettlöslichkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log-Wert): Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Dampfdruck: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Absolute Dichte: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Relative Dichte: 0,91 - 0,93
Relative Dampfdichte: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
⦁ Weitere Angaben
Informationen zu physikalischen Gefahrenklassen
Entzündbare Flüssigkeiten:
Anhaltende Brennbarkeit: Ja.
⦁ Reaktivität.
Das Produkt weist keine Gefahren aufgrund seiner Reaktivität auf.
⦁ Chemische Stabilität.
Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerbedingungen (siehe Abschnitt 7).
⦁ Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Das Produkt weist keine Möglichkeit gefährlicher Reaktionen auf.
⦁ Bedingungen, die vermieden werden müssen.
Unsachgemäße Handhabung vermeiden.
⦁ Unverträgliche Materialien.
Von Oxidationsmitteln sowie stark alkalischen oder sauren Materialien fernhalten, um exotherme Reaktionen zu verhindern.
⦁ Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
⦁ Informationen über Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Es liegen keine geprüften Daten zu dem Produkt vor.
a) Akute Toxizität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
b) Hautkorrosion/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
c) Schwere Augenschäden/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
d) Atemwegs- oder Hautsensibilisierung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
e) Keimzellmutagenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
f) Karzinogenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
g) Reproduktionstoxizität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
h) STOT-Einzelexposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
i) STOT-Wiederholte Exposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
j) Aspirationsgefahr;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
⦁ Informationen zu sonstigen Gefahren.
Endokrine Disruptoreigenschaften
Dieses Produkt enthält keine Bestandteile mit endokrinen Disruptoreigenschaften, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Sonstige Informationen
Es liegen keine Informationen zu weiteren nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit vor.
⦁ Toxizität.
Es liegen keine Informationen zur Ökotoxizität der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Persistenz und Abbaubarkeit.
Es liegen keine Informationen zur biologischen Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen zur Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen zur Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts vor.
⦁ Bioakkumulationspotenzial.
Es liegen keine Informationen zur Bioakkumulation der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Bodenmobilität.
Es liegen keine Informationen zur Mobilität im Boden vor.
Das Produkt darf nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen. Eindringen in den Boden verhindern.
⦁ Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Es liegen keine Informationen über die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung des Produkts vor.
⦁ Endokrine Disruptoreigenschaften.
Dieses Produkt enthält keine Bestandteile mit endokrinen Disruptoreigenschaften für die Umwelt.
⦁ Sonstige nachteilige Wirkungen.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Es liegen keine Informationen über andere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vor.
13.1 Abfallbehandlungsmethoden.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten. Abfälle und leere Behälter müssen gemäß den aktuellen lokalen/nationalen Vorschriften entsorgt werden.
Beachten Sie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zur Abfallbewirtschaftung.
Transport gemäß ADR-Vorschriften für den Straßentransport, RID-Vorschriften für den Schienentransport, ADN für Binnenwasserstraßen, IMDG für den Seeverkehr und ICAO/IATA für den Luftverkehr.
Land: Transport auf der Straße: ADR, Transport auf der Schiene: RID.
Transportdokumentation: Frachtbrief und schriftliche Anweisungen
See: Transport auf dem Schiff: IMDG. Transportdokumentation: Konnossement
Luft: Transport per Flugzeug: ICAO/IATA. Transportdokumentation: Luftfrachtbrief.
⦁ UN-Nummer oder ID-Nummer.
UN-Nr.: UN1993
⦁ UN-Versandname.
Beschreibung:
ADR/RID: UN 1993, ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT ETHANOL ETHYLALKOHOL), 3, VG III, (D/E)
IMDG: UN 1993, ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT ETHANOL ETHYLALKOHOL), 3, VG III ICAO/IATA: UN 1993, ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT ETHANOL ETHYLALKOHOL), 3, VG III
⦁ Transportgefahrenklasse(n).
Klasse(n): 3
⦁ Verpackungsgruppe.
Verpackungsgruppe: III
⦁ Umweltgefahren.
Meeresverschmutzend: Nein
Seetransport, FEm – Notfallblätter (F – Brand, S – Verschüttungen): F-E, S-E
⦁ Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer.
Kennzeichnung: 3
Gefahrennummer: 30
Bestimmungen für den Transport in loser Schüttung gemäß ADR: Der Transport in loser Schüttung ist gemäß ADR nicht erlaubt. Vorgehen gemäß Punkt 6.
ADR LQ: 5 L IMDG LQ: 5 L ICAO LQ: 10 L
⦁ Seetransport in loser Schüttung gemäß IMO-Vorschriften.
Das Produkt wird nicht in loser Schüttung transportiert.
⦁ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz/gesonderte Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Das Produkt fällt nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Bereitstellen und Verwenden von Biozidprodukten.
Das Produkt ist nicht von den Verfahren der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien betroffen.
Einschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse:
Bezeichnung des Stoffs, der Stoffgruppe oder des Gemischs Bedingungen der Beschränkung
3. Flüssige Stoffe oder Gemische, die die Kriterien für eine der folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen:
(a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typ A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorie 1 und 2, 2.14 Kategorie 1 und 2,
2.15 Typ A bis F;
(b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 nachteilige Auswirkungen auf Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung, 3.8 andere Wirkungen als narkotische Wirkungen, 3.9 und 3.10;
(c) Gefahrenklasse 4.1;
(d) Gefahrenklasse 5.1. 1. Dürfen nicht verwendet werden in:
- Ziergegenständen, die durch verschiedene Phasen Lichteffekte oder Farbeffekte erzeugen, wie z.B. in Zierlampen und Aschenbechern,
- Tricks und Scherzen,
- Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in jeglichen Gegenständen, die als solche verwendet werden sollen, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben,
2. Gegenstände, die nicht den Anforderungen von Absatz 1 entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Farbstoff enthalten, es sei denn, dies ist aus steuerlichen Gründen erforderlich, oder Parfum oder beides, wenn sie:
- Als Brennstoff in dekorativen Öllampen für die Allgemeinheit verwendet werden können und
- eine Aspirationsgefahr darstellen und mit H304 gekennzeichnet sind,
4. Dekorative Öllampen für die Allgemeinheit dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Europäischen Norm für dekorative Öllampen (EN 14059) entsprechen, die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen wurde.
5. Unbeschadet der Anwendung anderer Gemeinschaftsbestimmungen über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische müssen die Lieferanten vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
(a) Lampenöle, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die Allgemeinheit bestimmt sind, müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft mit dem folgenden Hinweis versehen sein: „Lampen, die mit dieser Flüssigkeit gefüllt sind, von Kindern fernhalten“; und bis 1. Dezember 2010 mit dem Hinweis: „Bereits ein Schluck Lampenöl – oder das Saugen am Docht von Lampen – kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(b) Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die Allgemeinheit bestimmt sind, müssen bis 1. Dezember 2010 leserlich und dauerhaft mit dem Hinweis versehen sein: „Bereits ein Schluck Grillanzünder kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(c) Lampenöle und Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die Allgemeinheit bestimmt sind, müssen bis 1. Dezember 2010 in schwarzen, undurchsichtigen Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter verpackt werden.
.
⦁ Chemische Sicherheitsbewertung.
Es wurde keine chemische Sicherheitsbewertung für diesen Stoff/dieses Gemisch durch den Lieferanten durchgeführt.
Einstufungscodes:
Flam. Liq. 2 : Entzündbare Flüssigkeit, Kategorie 2
Einstufung und Verfahren zur Ableitung der Einstufung für Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Physikalische Gefahren Basierend auf Prüfdaten
Gesundheitsgefahren Berechnungsmethode
Umweltgefahren Berechnungsmethode
Es wird empfohlen, eine Grundausbildung in Arbeitsschutz und Sicherheit durchzuführen, um dieses Produkt korrekt zu handhaben.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
CEN: Europäisches Komitee für Normung.
PSA: Persönliche Schutzausrüstung.
IATA: Internationale Luftverkehrs-Vereinigung.
ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
IMDG: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen.
RID: Ordnung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene.
Wichtige Literaturstellen und Datenquellen:
http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/
Verordnung (EU) 2020/878. Verordnung (EC) Nr. 1907/2006.
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen wurden gemäß der VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 erstellt, welche Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische (REACH) ändert.
Produktname: LVLUP SCENT BLAST>>PINACOLADA<
⦁ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffes oder Gemisches und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Lufterfrischer
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Verwendungen, die nicht empfohlen werden.
⦁ Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes.
Unternehmen: PETRE RICHARD FLORIAN
Anschrift: PI Campo de las Ferias, 28 Bajo
Stadt: 39750 - Colindres
Stadt: Cantabria
Telefon: 0034 672314773
E-Mail: petrerichard@yahoo.com
⦁ Notrufnummer: 0034 672314773 (Nur verfügbar während der Bürozeiten; Montag-Freitag; 08:00-15:00)
⦁ Einstufung des Stoffes oder Gemisches.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Flam. Fl. 2: Leicht entzündbare Flüssigkeit und Dampf.
⦁ Kennzeichnungselemente.
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Piktogramme:
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
H225 Leicht entzündbare Flüssigkeit und Dampf.
Sicherheitshinweise:
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
P233 Behälter dicht verschlossen halten.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P370+P378 Bei Brand: ABC-Pulver zum Löschen verwenden.
P403+P235 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den örtlichen Vorschriften entsorgen.
⦁ Sonstige Gefahren.
Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrinen Disruptoreigenschaften.
Unter normalen Verwendungsbedingungen und in seiner Originalform birgt das Produkt selbst kein weiteres Risiko für Gesundheit und Umwelt.
⦁ Stoffe.
Nicht zutreffend.
⦁ Gemische.
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe in einer Konzentration, die die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und deren nachfolgenden Änderungen festgelegten Grenzwerte überschreiten, welche eine Gefahr für die Gesundheit oder die Umwelt darstellen, keine Arbeitsplatzgrenzwerte auf Gemeinschaftsebene haben, nicht als PBT/vPvB eingestuft sind und nicht auf der Kandidatenliste stehen.
[2] Stoff mit nationalem Arbeitsplatzgrenzwert (siehe Abschnitt 8.1).
⦁ Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltendem Unwohlsein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Inhalation.
Bringen Sie das Opfer an die frische Luft; halten Sie es warm und ruhig. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Augenkontakt.
Kontaktlinsen, falls vorhanden und leicht zu entfernen, entfernen. Augen mindestens 10 Minuten lang mit viel sauberem und kühlem Wasser ausspülen, während die Augenlider hochgezogen werden, und ärztliche Hilfe aufsuchen.
Hautkontakt.
Kontaminierte Kleidung entfernen. Haut gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Hautreiniger waschen. NIEMALS Lösungsmittel oder Verdünner verwenden.
Verschlucken.
Bei versehentlichem Verschlucken sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Ruhig bleiben. NIEMALS Erbrechen herbeiführen.
⦁ Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Keine bekannten akuten oder verzögert auftretenden Wirkungen durch Exposition gegenüber dem Produkt.
⦁ Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltendem Unwohlsein ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Das Produkt ist leicht entzündlich, es kann ein Feuer verursachen oder erheblich verschlimmern, daher sollten die notwendigen Präventionsmaßnahmen getroffen und Risiken vermieden werden. Im Brandfall werden folgende Maßnahmen empfohlen:
⦁ Löschmittel.
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver oder CO2. Bei schwereren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Wassernebel.
Ungeeignete Löschmittel:
Kein direkter Wasserstrahl zur Brandbekämpfung verwenden. Bei Vorhandensein von elektrischer Spannung dürfen weder Wasser noch Schaum als Löschmittel verwendet werden.
⦁ Besondere Gefahren, die vom Stoff oder Gemisch ausgehen.
Besondere Risiken.
Die Exposition gegenüber Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
Während eines Brandes und abhängig von dessen Ausmaß können folgende Stoffe freigesetzt werden:
- Entzündbare Dämpfe oder Gase.
⦁ Ratschläge für Feuerwehreinsatzkräfte.
Verwenden Sie Wasser, um Tanks, Zisternen oder Behälter in der Nähe der Wärmequelle oder des Feuers zu kühlen. Berücksichtigen Sie die Windrichtung. Verhindern Sie, dass die zur Brandbekämpfung verwendeten Produkte in Abflüsse, Kanalisationen oder Gewässer gelangen. Befolgen Sie die Anweisungen des Notfall- oder Evakuierungsplans, falls vorhanden.
Brandschutzausrüstung.
Je nach Größe des Brandes kann es erforderlich sein, Schutzanzüge gegen Hitze, individuelle Atemschutzausrüstung, Handschuhe, Schutzbrillen oder Schutzmasken und Stiefel zu verwenden. Während der Brandbekämpfung und abhängig von der Nähe und Größe des Feuers kann zusätzliche Schutzausrüstung wie chemikalienbeständige Handschuhe, hitzereflektierende Anzüge oder gasdichte Anzüge erforderlich sein.
⦁ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und Notfallmaßnahmen.
Mögliche Zündquellen beseitigen und den Bereich gut belüften. Nicht rauchen. Das Einatmen von Dämpfen vermeiden. Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
⦁ Umweltschutzmaßnahmen.
Das Produkt ist nicht als umweltgefährdend eingestuft, vermeiden Sie jedoch so weit wie möglich ein Auslaufen.
⦁ Verfahren und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Verschüttetes Material mit inertem absorbierendem Material (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur...) aufnehmen und den Bereich sofort mit einem geeigneten Dekontaminationsmittel reinigen.
Abfälle in geschlossenen und geeigneten Behältern zur Entsorgung gemäß den lokalen und nationalen Vorschriften (siehe Abschnitt 13) ablegen.
⦁ Verweis auf andere Abschnitte.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
Für die spätere Entsorgung von Abfällen folgen Sie den Empfehlungen unter Abschnitt 13.
⦁ Vorsichtsmaßnahmen für die sichere Handhabung.
Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich am Boden ausbreiten. Sie können mit Luft explosive Gemische bilden. Verhindern Sie die Entstehung von entzündlichen oder explosiven Dampfkonzentrationen in der Luft; vermeiden Sie Dampfkonzentrationen über den Arbeitsplatzgrenzwerten. Das Produkt darf nur in Bereichen verwendet werden, in denen alle ungeschützten Flammen und andere Zündquellen beseitigt wurden. Elektrische Ausrüstung muss gemäß den geltenden Normen geschützt werden.
Das Produkt kann sich elektrostatisch aufladen: Verwenden Sie beim Umfüllen des Produkts immer Erdungsverbindungen. Bediener müssen antistatische Schuhe und Kleidung tragen, und die Böden müssen leitfähig sein.
Den Behälter dicht verschlossen halten und von Wärmequellen, Funken und Feuer fernhalten. Verwenden Sie keine Werkzeuge, die Funken verursachen können. Für persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Rauchen, Essen und Trinken sind im Anwendungsbereich verboten. Beachten Sie die Arbeitsschutzvorschriften.
Verwenden Sie niemals Druck, um die Behälter zu entleeren. Es sind keine druckbeständigen Behälter. Bewahren Sie das Produkt in Behältern auf, die aus einem Material bestehen, das mit dem Original identisch ist.
⦁ Bedingungen für eine sichere Lagerung, einschließlich Unverträglichkeiten.
Lagern Sie gemäß den örtlichen Vorschriften. Beachten Sie die Hinweise auf dem Etikett. Lagern Sie die Behälter zwischen 5 und 25 ºC an einem trockenen und gut belüfteten Ort, fern von Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung. Halten Sie sich fern von Zündquellen. Von Oxidationsmitteln sowie stark sauren oder alkalischen Materialien fernhalten. Nicht rauchen. Verhindern Sie den Zutritt unbefugter Personen. Nach dem Öffnen der Behälter müssen diese sorgfältig verschlossen und vertikal gelagert werden, um ein Auslaufen zu verhindern.
Das Produkt fällt nicht unter die Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III).
⦁ Spezifische Endverwendung(en).
Nicht verfügbar.
⦁ Kontrollparameter.
Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit berufsbedingten Expositionsgrenzwerten für die Umwelt. Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit biologischen Grenzwerten.
⦁ Expositionskontrollen.
Technische Maßnahmen:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung, die durch eine gute lokale Abluftanlage und ein gutes allgemeines Abluftsystem erreicht werden kann.
Konzentration: 100 %
Verwendungen: Lufterfrischer
Atemschutz:
PSA: Filtermaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Maske muss ein breites Sichtfeld haben und anatomisch geformt sein, um dicht und wasserdicht zu sein.
EN 136, EN 140, EN 405
Vor der Verwendung nicht an Orten mit hohen Temperaturen oder feuchten Umgebungen lagern. Besondere Aufmerksamkeit ist auf den Zustand der Ein- und Auslassventile im Gesichtsadapter zu richten.
Lesen Sie sorgfältig die Gebrauchsanweisung des Herstellers bezüglich der Verwendung und Wartung der Ausrüstung. Bringen Sie die erforderlichen Filter entsprechend der spezifischen Risikosituation an (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX) und wechseln Sie diese gemäß den Anweisungen des Herstellers.
A2
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Benötigter Filtertyp:
Handschutz:
PSA:
Eigenschaften: Schutzhandschuhe.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II.
EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420
An einem trockenen Ort aufbewahren, fern von Wärmequellen, und so weit wie möglich vor Sonneneinstrahlung schützen. Verändern Sie die Handschuhe nicht in einer Weise, die ihre Widerstandsfähigkeit beeinträchtigen könnte, oder tragen Sie keine Farben, Lösungsmittel oder Klebstoffe auf.
Die Handschuhe sollten die richtige Größe haben und gut an der Hand des Benutzers sitzen, nicht zu locker oder zu eng sein. Verwenden Sie sie immer mit sauberen, trockenen Händen.
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit > 480
(min.): Materialstärke 0,35
(mm):
Augenschutz:
PSA:
Eigenschaften: Gesichtsschutz.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Gesichts- und Augenschutz gegen Spritzflüssigkeiten. EN 165, EN 166, EN 167, EN 168
Die Sicht durch die Gläser sollte optimal sein, daher sollten diese Teile täglich gereinigt werden. Die Schutzvorrichtungen sollten regelmäßig nach den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden. Stellen Sie sicher, dass bewegliche Teile reibungslos funktionieren.
Gesichtsschutzschilde sollten ein Sichtfeld mit einer vertikalen Abmessung in der Mittellinie von mindestens 150 mm bieten, sobald sie am Rahmen befestigt sind.
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Hautschutz:
PSA: Antistatische Schutzkleidung.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Schutzkleidung sollte weder zu eng noch zu locker sein, um die Bewegungen des Benutzers nicht zu behindern.
EN 340, EN 1149-1, EN 1149-2, EN 1149-3, EN 1149-5
Um einen gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten, befolgen Sie die Wasch- und Wartungsanweisungen des Herstellers.
Die Schutzkleidung sollte ein Komfortniveau bieten, das dem Schutz entspricht, den sie in Bezug auf die Gefahrenlage bietet, unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, des Aktivitätsniveaus des Benutzers und der erwarteten Tragedauer.
Eigenschaften:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
PSA:
Eigenschaften: Antistatische Sicherheitsschuhe.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II.
CEN-Normen: EN ISO 13287, EN ISO 20344, EN ISO 20346
Wartung:
Hinweise: Das Schuhwerk sollte regelmäßig überprüft werden
Das Komfortniveau während des Gebrauchs und die Akzeptanz werden je nach Benutzer sehr unterschiedlich beurteilt. Es ist daher ratsam, verschiedene Schuhmodelle und, wenn möglich, unterschiedliche Weiten auszuprobieren.
⦁ Informationen zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe: Gelb
Geruch: Ananas
Geruchsschwelle: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Schmelzpunkt: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Gefrierpunkt: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Siedepunkt oder Anfangssiedepunkt und Siedebereich: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Entflammbarkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Untere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Obere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Flammpunkt: 22 ºC
Selbstentzündungstemperatur: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Zersetzungstemperatur: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
pH-Wert: 6 (100%)
Kinematische Viskosität: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Löslichkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Wasserlöslichkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Fettlöslichkeit: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (Log-Wert): Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Dampfdruck: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Absolute Dichte: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Relative Dichte: 0,91 - 0,93
Relative Dampfdichte: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar/Nicht verfügbar aufgrund der Natur/Eigenschaften des Produkts
⦁ Weitere Angaben
Informationen zu physikalischen Gefahrenklassen
Entzündbare Flüssigkeiten:
Anhaltende Brennbarkeit: Ja.
⦁ Reaktivität.
Das Produkt weist keine Gefahren aufgrund seiner Reaktivität auf.
⦁ Chemische Stabilität.
Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerbedingungen (siehe Abschnitt 7).
⦁ Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Das Produkt weist keine Möglichkeit gefährlicher Reaktionen auf.
⦁ Bedingungen, die vermieden werden müssen.
Unsachgemäße Handhabung vermeiden.
⦁ Unverträgliche Materialien.
Von Oxidationsmitteln sowie stark alkalischen oder sauren Materialien fernhalten, um exotherme Reaktionen zu verhindern.
⦁ Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
⦁ Informationen über Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Es liegen keine geprüften Daten zu dem Produkt vor.
a) Akute Toxizität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
b) Hautkorrosion/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
c) Schwere Augenschäden/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
d) Atemwegs- oder Hautsensibilisierung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
e) Keimzellmutagenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
f) Karzinogenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
g) Reproduktionstoxizität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
h) STOT-Einzelexposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
i) STOT-Wiederholte Exposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
j) Aspirationsgefahr;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
⦁ Informationen zu sonstigen Gefahren.
Endokrine Disruptoreigenschaften
Dieses Produkt enthält keine Bestandteile mit endokrinen Disruptoreigenschaften, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Sonstige Informationen
Es liegen keine Informationen zu weiteren nachteiligen Auswirkungen auf die Gesundheit vor.
⦁ Toxizität.
Es liegen keine Informationen zur Ökotoxizität der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Persistenz und Abbaubarkeit.
Es liegen keine Informationen zur biologischen Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen zur Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen zur Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts vor.
⦁ Bioakkumulationspotenzial.
Es liegen keine Informationen zur Bioakkumulation der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Bodenmobilität.
Es liegen keine Informationen zur Mobilität im Boden vor.
Das Produkt darf nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen. Eindringen in den Boden verhindern.
⦁ Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung.
Es liegen keine Informationen über die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung des Produkts vor.
⦁ Endokrine Disruptoreigenschaften.
Dieses Produkt enthält keine Bestandteile mit endokrinen Disruptoreigenschaften für die Umwelt.
⦁ Sonstige nachteilige Wirkungen.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Es liegen keine Informationen über andere nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt vor.
13.1 Abfallbehandlungsmethoden.
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer einleiten. Abfälle und leere Behälter müssen gemäß den aktuellen lokalen/nationalen Vorschriften entsorgt werden.
Beachten Sie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG zur Abfallbewirtschaftung.
Transport gemäß ADR-Vorschriften für den Straßentransport, RID-Vorschriften für den Schienentransport, ADN für Binnenwasserstraßen, IMDG für den Seeverkehr und ICAO/IATA für den Luftverkehr.
Land: Transport auf der Straße: ADR, Transport auf der Schiene: RID.
Transportdokumentation: Frachtbrief und schriftliche Anweisungen
See: Transport auf dem Schiff: IMDG. Transportdokumentation: Konnossement
Luft: Transport per Flugzeug: ICAO/IATA. Transportdokumentation: Luftfrachtbrief.
⦁ UN-Nummer oder ID-Nummer.
UN-Nr.: UN1993
⦁ UN-Versandname.
Beschreibung:
ADR/RID: UN 1993, ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT ETHANOL ETHYLALKOHOL), 3, VG III, (D/E)
IMDG: UN 1993, ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT ETHANOL ETHYLALKOHOL), 3, VG III ICAO/IATA: UN 1993, ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, N.A.G. (ENTHÄLT ETHANOL ETHYLALKOHOL), 3, VG III
⦁ Transportgefahrenklasse(n).
Klasse(n): 3
⦁ Verpackungsgruppe.
Verpackungsgruppe: III
⦁ Umweltgefahren.
Meeresverschmutzend: Nein
Seetransport, FEm – Notfallblätter (F – Brand, S – Verschüttungen): F-E, S-E
⦁ Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer.
Kennzeichnung: 3
Gefahrennummer: 30
Bestimmungen für den Transport in loser Schüttung gemäß ADR: Der Transport in loser Schüttung ist gemäß ADR nicht erlaubt. Vorgehen gemäß Punkt 6.
ADR LQ: 5 L IMDG LQ: 5 L ICAO LQ: 10 L
⦁ Seetransport in loser Schüttung gemäß IMO-Vorschriften.
Das Produkt wird nicht in loser Schüttung transportiert.
⦁ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz/gesonderte Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
Das Produkt fällt nicht unter die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Bereitstellen und Verwenden von Biozidprodukten.
Das Produkt ist nicht von den Verfahren der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien betroffen.
Einschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse:
Bezeichnung des Stoffs, der Stoffgruppe oder des Gemischs Bedingungen der Beschränkung
3. Flüssige Stoffe oder Gemische, die die Kriterien für eine der folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen:
(a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typ A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorie 1 und 2, 2.14 Kategorie 1 und 2,
2.15 Typ A bis F;
(b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 nachteilige Auswirkungen auf Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung, 3.8 andere Wirkungen als narkotische Wirkungen, 3.9 und 3.10;
(c) Gefahrenklasse 4.1;
(d) Gefahrenklasse 5.1. 1. Dürfen nicht verwendet werden in:
- Ziergegenständen, die durch verschiedene Phasen Lichteffekte oder Farbeffekte erzeugen, wie z.B. in Zierlampen und Aschenbechern,
- Tricks und Scherzen,
- Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in jeglichen Gegenständen, die als solche verwendet werden sollen, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben,
2. Gegenstände, die nicht den Anforderungen von Absatz 1 entsprechen, dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie Farbstoff enthalten, es sei denn, dies ist aus steuerlichen Gründen erforderlich, oder Parfum oder beides, wenn sie:
- Als Brennstoff in dekorativen Öllampen für die Allgemeinheit verwendet werden können und
- eine Aspirationsgefahr darstellen und mit H304 gekennzeichnet sind,
4. Dekorative Öllampen für die Allgemeinheit dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie der Europäischen Norm für dekorative Öllampen (EN 14059) entsprechen, die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen wurde.
5. Unbeschadet der Anwendung anderer Gemeinschaftsbestimmungen über die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische müssen die Lieferanten vor dem Inverkehrbringen sicherstellen, dass folgende Anforderungen erfüllt sind:
(a) Lampenöle, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die Allgemeinheit bestimmt sind, müssen sichtbar, leserlich und dauerhaft mit dem folgenden Hinweis versehen sein: „Lampen, die mit dieser Flüssigkeit gefüllt sind, von Kindern fernhalten“; und bis 1. Dezember 2010 mit dem Hinweis: „Bereits ein Schluck Lampenöl – oder das Saugen am Docht von Lampen – kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(b) Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die Allgemeinheit bestimmt sind, müssen bis 1. Dezember 2010 leserlich und dauerhaft mit dem Hinweis versehen sein: „Bereits ein Schluck Grillanzünder kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(c) Lampenöle und Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die Allgemeinheit bestimmt sind, müssen bis 1. Dezember 2010 in schwarzen, undurchsichtigen Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter verpackt werden.
.
⦁ Chemische Sicherheitsbewertung.
Es wurde keine chemische Sicherheitsbewertung für diesen Stoff/dieses Gemisch durch den Lieferanten durchgeführt.
Einstufungscodes:
Flam. Liq. 2 : Entzündbare Flüssigkeit, Kategorie 2
Einstufung und Verfahren zur Ableitung der Einstufung für Gemische gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]: Physikalische Gefahren Basierend auf Prüfdaten
Gesundheitsgefahren Berechnungsmethode
Umweltgefahren Berechnungsmethode
Es wird empfohlen, eine Grundausbildung in Arbeitsschutz und Sicherheit durchzuführen, um dieses Produkt korrekt zu handhaben.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße.
CEN: Europäisches Komitee für Normung.
PSA: Persönliche Schutzausrüstung.
IATA: Internationale Luftverkehrs-Vereinigung.
ICAO: Internationale Zivilluftfahrt-Organisation.
IMDG: Internationaler Code für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen.
RID: Ordnung für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Schiene.
Wichtige Literaturstellen und Datenquellen:
http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/
Verordnung (EU) 2020/878. Verordnung (EC) Nr. 1907/2006.
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen wurden gemäß der VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 erstellt, welche Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische (REACH) ändert.
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