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LvLUp All Wheel Cleaner / Felgenreiniger 750ml








LvLUp All Wheel Cleaner / Felgenreiniger 750ml
-11%
Sie wollen die Brillianz ihrer Felgen wiederherstellen oder erhalten - dann ist der LvLUp All Wheel Cleaner genau ihr Produkt
- durch die Leistungsfähigkeit des All Wheel Cleaner ist die 750ml Sprühflasche sehr ergiebig
- der LvLUp Felgenreiniger entfernt mühelos den täglich anfallenden Schmutz auf Ihren Felgen, egal ob Bremsstaub, Ruß oder andere hartnäckige Verschmutzungen
- die extra für den LvLUp All Wheel Cleaner entwickelte Formel sorgt für ein gründliches Renigungserlebnis und lässt ihre Räder wieder wie neu aussehen
- sicher für alle Felgentypen - Egal ob Leichtmetall, Chrom, lackiert oder beschichtet. Der All Wheel Cleaner kann sicher auf all diesen Radoberflächen verwendet werden
- schont empfindliche Oberflächen und entfernt gleichzeitig sehr effektiv Verunreinigungen
- nicht säurehaltig und mit ausgeglichenem PH Wert
- der LvLUp All Wheel Cleaner hinterlässt eine Schutzschicht auf ihren Rädern, die es zukünftigen Ablagerungen schwerer macht am Rad haften zu bleiben.
- Am besten Einweghandschuhe verwenden
- Felge mit dem Reiniger einsprühen und lassen sie ihn kurz einwirken. So kann der LVL UP All Wheel Cleaner den Schmutz lösen
- Bei Bedarf oder sehr hartnäckigen Verschmutzungen mit Schwamm oder Felgenbürste etwas nachhelfen.
- Felge danach unbedingt sehr gut abspülen, bis keine Rest mehr auf der Felge sind
- Achtung - nicht auf heißen Felgen anwenden
ABSCHNITT 1: BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER MISCHUNG UND DES UNTERNEHMENS.
⦁ Produktidentifikator.
Produktname: LVLUP ALL WHEEL CLEANER
⦁ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Felgenreiniger
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Andere als die empfohlenen Verwendungen.
⦁ Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes.
Firma: PETRE RICHARD FLORIAN
Adresse: PI Campo de las Ferias, 28 Bajo
Stadt: 39750 - Colindres
Provinz: Cantabria
Telefon: 0034 672314773
E-Mail: petrerichard@yahoo.com
⦁ Notrufnummer: 0034 672314773 (Nur verfügbar während der Bürozeiten; Montag–Freitag; 08:00–15:00)
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG.
⦁ Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Akute Tox. 4: Schädlich bei Verschlucken.
Hautsens. 1: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
⦁ Kennzeichnungselemente.
.
.
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Piktogramme:
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H302 Schädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise:
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Spray vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P321 Spezifische Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen Vorschriften entsorgen.
Enthält:
Natriummercaptoacetat
⦁ Andere Gefahren.
Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrin disruptiven Eigenschaften.
Unter normalen Anwendungsbedingungen und in seiner ursprünglichen Form stellt das Produkt selbst kein weiteres Risiko für Gesundheit und Umwelt dar.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN.
⦁ Stoffe.
Nicht anwendbar.
⦁ Gemische.
Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich für die Gesundheit oder die Umwelt eingestuft sind, für die ein gemeinschaftlicher Expositionsgrenzwert am Arbeitsplatz festgelegt wurde, und die als PBT/vPvB eingestuft oder in die Kandidatenliste aufgenommen wurden:
Identifikatoren
Name
Konzentration (*)Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung Spezifische Konzentrationsgrenzen und Abschätzung der akuten Toxizität
CAS-Nr.: 367-51-1
EG-Nr.: 206-696-4
Registrierungs-Nr.: 01-2119968564-24-XXXX
Natriummercaptoacetat
5 - 25 % Akute Tox. 3, H301 - Akute Tox. 4, H312 - Met. Kor. 1, H290 - Hautsens. 1, H317
-
(*)Der vollständige Text der H-Sätze ist in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angegeben.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN.
⦁ Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltenden Symptomen von Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Inhalation.
Die betroffene Person an die frische Luft bringen; sie warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Augenkontakt.
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht zu entfernen. Die Augen mindestens 10 Minuten lang mit reichlich sauberem und kühlem Wasser spülen, dabei die Augenlider hochziehen, und ärztliche Hilfe aufsuchen.
Hautkontakt.
Kontaminierte Kleidung entfernen. Die Haut gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Hautreiniger waschen. Niemals Lösungsmittel oder Verdünner verwenden.
Verschlucken.
Bei versehentlichem Verschlucken sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Ruhe bewahren. Niemals Erbrechen herbeiführen.
⦁ Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Schädliches Produkt, längere Exposition durch Einatmen kann betäubende Wirkungen verursachen und erfordert sofortige medizinische Hilfe.
Es kann eine allergische Reaktion, Dermatitis, Rötung oder Entzündung der Haut verursachen.
⦁ Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und spezielle Behandlung.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltenden Symptomen von Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Falls die Person erbricht, die Atemwege freimachen.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG.
Das Produkt ist NICHT als brennbar eingestuft. Im Brandfall sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
⦁ Löschmittel.
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver oder CO2. Bei größeren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Wassernebel.
Ungeeignete Löschmittel:
Verwenden Sie keinen direkten Wasserstrahl zur Brandbekämpfung. Bei Vorhandensein elektrischer Spannung dürfen weder Wasser noch Schaum als Löschmittel eingesetzt werden.
⦁ Besondere Gefahren, die von der Substanz oder dem Gemisch ausgehen.
Besondere Risiken.
Der Kontakt mit Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
⦁ Hinweise für die Brandbekämpfung.
Verwenden Sie Wasser, um Tanks, Zisternen oder Behälter in der Nähe der Wärmequelle oder des Feuers zu kühlen. Berücksichtigen Sie die Windrichtung. Verhindern Sie, dass die bei der Brandbekämpfung verwendeten Produkte in Abflüsse, Kanalisationen oder Wasserläufe gelangen.
Ausrüstung zum Brandschutz.
Je nach Größe des Feuers kann es notwendig sein, Schutzanzüge gegen Hitze, individuelle Atemschutzausrüstung, Handschuhe, Schutzbrillen oder Schutzmasken und Stiefel zu tragen.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG.
⦁ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
⦁ Umweltschutzmaßnahmen.
Das Produkt ist nicht als umweltgefährdend eingestuft, vermeiden Sie jedoch so weit wie möglich eine Verschüttung.
⦁ Verfahren und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Verschüttetes Material mit inertem absorbierendem Material (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur...) aufnehmen und den Bereich sofort mit einem geeigneten Dekontaminationsmittel reinigen.
Entsorgen Sie Abfälle in verschlossenen und geeigneten Behältern gemäß den lokalen und nationalen Vorschriften (siehe Abschnitt 13).
⦁ Verweis auf andere Abschnitte.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
Für die spätere Abfallbeseitigung befolgen Sie die Empfehlungen unter Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG.
⦁ Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Umgang.
Für persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich ist Rauchen, Essen und Trinken verboten.
Befolgen Sie die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Verwenden Sie niemals Druck, um die Behälter zu entleeren. Sie sind keine druckbeständigen Behälter. Bewahren Sie das Produkt in Behältern auf, die aus einem Material bestehen, das mit dem Original identisch ist.
⦁ Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Lagern Sie das Produkt gemäß den lokalen Vorschriften. Beachten Sie die Angaben auf dem Etikett. Lagern Sie die Behälter zwischen 5 und 25 ºC, an einem trockenen und gut belüfteten Ort, fern von Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung. Halten Sie sich von Zündquellen fern. Halten Sie Abstand zu Oxidationsmitteln sowie stark sauren oder alkalischen Materialien. Rauchen Sie nicht. Verhindern Sie den Zutritt von unbefugten Personen. Nach dem Öffnen müssen die Behälter sorgfältig verschlossen und aufrecht gelagert werden, um Verschüttungen zu vermeiden.
Das Produkt unterliegt nicht der Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III).
⦁ Spezifische Endverwendung(en).
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHER SCHUTZ.
⦁ Zu überwachende Parameter.
Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit Arbeitsplatz-Umweltgrenzwerten. Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit biologischen Grenzwerten.
⦁ Begrenzung und Überwachung der Exposition.
Technische Maßnahmen:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung, die durch eine gute lokale Abluftabsaugung und ein gutes allgemeines Abluftsystem erreicht werden kann.
Konzentration: 100 %
Verwendungen: Verwendungen
Atemschutz:
PSA: Atemschutzmaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Maske muss ein weites Sichtfeld und eine anatomisch geformte Form haben, um dicht und wasserdicht zu sein.
EN 136, EN 140, EN 405
Vor der Verwendung nicht an Orten lagern, die hohen Temperaturen und feuchten Umgebungen ausgesetzt sind. Besonderes Augenmerk sollte auf den Zustand der Ein- und Auslassventile im Atemanschluss gelegt werden.
Lesen Sie sorgfältig die Anweisungen des Herstellers zur Verwendung und Wartung der Ausrüstung. Bringen Sie die erforderlichen Filter an der Ausrüstung an, entsprechend der spezifischen Natur des Risikos (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX) und wechseln Sie sie gemäß den Empfehlungen des Herstellers.
A2
Merkmale:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Erforderlicher Filtertyp:
Handschutz:
PSA:
Merkmale: Schutzhandschuhe gegen Chemikalien.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III.
EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420
An einem trockenen Ort aufbewahren, fern von Wärmequellen, und so weit wie möglich vor Sonneneinstrahlung schützen. Nehmen Sie keine Änderungen an den Handschuhen vor, die deren Beständigkeit verändern könnten, oder tragen Sie Farben, Lösungsmittel oder Klebstoffe auf.
Die Handschuhe sollten die richtige Größe haben und gut auf die Hand des Benutzers passen, nicht zu locker oder zu eng. Immer mit sauberen, trockenen Händen verwenden.
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit > 480
(min.): Materialstärke0,35
(mm):
Augenschutz:
PSA: Schutzbrille mit eingebautem Rahmen.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Augenschutz mit integriertem Rahmen zum Schutz vor Staub, Rauch, Nebel und Dampf.
EN 165, EN 166, EN 167, EN 168
Die Sicht durch die Linsen sollte ideal sein. Daher sollten diese Teile täglich gereinigt werden. Die Schutzbrillen sollten regelmäßig nach den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden.
Einige Anzeichen von Abnutzung sind: Gelbfärbung der Linsen, oberflächliche Kratzer der Linsen, Schrammen usw.
Merkmale:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Körperschutz:
PSA: Schutzkleidung.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Schutzkleidung sollte weder zu eng noch zu locker sein, um die Bewegungsfreiheit des Benutzers nicht zu behindern.
EN 340
Um gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten, befolgen Sie die vom Hersteller angegebenen Wasch- und Wartungsanweisungen.
Die Schutzkleidung sollte ein Komfortniveau bieten, das dem Schutzniveau in Bezug auf die Gefahren entspricht, vor denen sie schützt, unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, der Aktivität des Benutzers und der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Characteristics:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
PSA:
Merkmale:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise: Arbeitsschuhe.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II.
EN ISO 13287, EN 20347
Dieses Produkt passt sich der Fußform des ersten Benutzers an. Aus hygienischen Gründen und um eine optimale Passform zu gewährleisten, sollte es nicht von anderen Personen verwendet werden.
Arbeitsschuhe für den professionellen Gebrauch enthalten Schutzelemente, die dazu dienen, Benutzer vor Verletzungen infolge eines Unfalls zu schützen.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN.
⦁ Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe: Rosa
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Schmelzpunkt: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Gefrierpunkt: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Siedepunkt oder Anfangssiedepunkt und Siedebereich: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Entzündbarkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Untere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Obere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Flammpunkt: > 60 ºC
Selbstentzündungstemperatur: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Zersetzungstemperatur: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
pH-Wert: 6 - 8 (100 %)
Kinematische Viskosität: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Löslichkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Wasserlöslichkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Fettlöslichkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log-Wert): Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Dampfdruck: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Absolute Dichte: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dichte: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dampfdichte: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
⦁ Weitere Angaben
Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT.
⦁ Reaktivität.
Das Produkt weist keine Gefahren durch Reaktivität auf.
⦁ Chemische Stabilität.
Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerbedingungen (siehe Abschnitt 7).
⦁ Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Das Produkt weist keine Möglichkeit gefährlicher Reaktionen auf.
⦁ Zu vermeidende Bedingungen.
Vermeiden Sie unsachgemäße Handhabung.
⦁ Unverträgliche Materialien.
Fernhalten von Oxidationsmitteln sowie stark alkalischen oder sauren Materialien, um exotherme Reaktionen zu verhindern.
⦁ Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Keine Zersetzung, wenn das Produkt für die vorgesehenen Verwendungen eingesetzt wird.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN.
⦁ Angaben zu Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Es liegen keine geprüften Daten über das Produkt vor.
a) Akute Toxizität; Produkt eingestuft:
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4: Schädlich bei Verschlucken.
Abschätzung der akuten Toxizität (ATE): Gemische:
ATE (Dermal) = 7.857 mg/kg ATE (Oral) = 714 mg/kg
b) Hautkorrosion/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
c) Schwere Augenschäden/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
d) Atemwegs- oder Hautsensibilisierung; Produkt eingestuft:
Hautsensibilisierer, Kategorie 1: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
e) Keimzellmutagenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
f) Karzinogenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
g) Reproduktionstoxizität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
h) STOT bei einmaliger Exposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
i) STOT bei wiederholter Exposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
j) Aspirationsgefahr;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
⦁ Informationen zu sonstigen Gefahren.
Endokrin-disruptive Eigenschaften
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit endokrin-disruptiven Eigenschaften, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Weitere Angaben
Es liegen keine Informationen über andere nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit vor.
ABSCHNITT 12: UMWELTINFORMATIONEN.
⦁ Toxizität.
Es liegen keine Informationen zur Ökotoxizität der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Persistenz und Abbaubarkeit.
Es liegen keine Informationen zur biologischen Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen zur Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen über Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts vor.
⦁ Bioakkumulationspotenzial.
Es liegen keine Informationen zur Bioakkumulation der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Mobilität im Boden.
Es liegen keine Informationen zur Mobilität im Boden vor.
Das Produkt darf nicht in Abflüsse oder Gewässer gelangen.
Eindringen in den Boden verhindern.
⦁ Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung.
Es liegen keine Informationen über die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts vor.
⦁ Endokrin-disruptive Eigenschaften.
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit umweltbezogenen endokrin-disruptiven Eigenschaften.
⦁ Weitere schädliche Wirkungen.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Es liegen keine Informationen über weitere schädliche Auswirkungen auf die Umwelt vor.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG.
13.1 Abfallbehandlungsmethoden.
Nicht in Abflüsse oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und leere Behälter müssen gemäß den geltenden lokalen/nationalen Vorschriften gehandhabt und entsorgt werden.
Befolgen Sie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG über die Abfallbewirtschaftung.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN.
Der Transport ist nicht gefährlich. Im Falle eines Verkehrsunfalls, bei dem das Produkt verschüttet wird, gehen Sie gemäß Punkt 6 vor.
⦁ UN-Nummer oder ID-Nummer.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung.
Beschreibung:
ADR/RID: Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
IMDG: Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
ICAO/IATA: Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
⦁ Gefahrgutklasse(n) beim Transport.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Verpackungsgruppe.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Umweltgefahren.
Der Transport ist nicht gefährlich.
Transport auf dem Seeweg, FEm – Notfallblätter (F – Feuer, S – Verschüttungen): Nicht anwendbar.
⦁ Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Vorschriften.
Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN.
⦁ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz/Spezifische Rechtsvorschriften für die Substanz oder das Gemisch.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Bereitstellen und Verwenden von Biozidprodukten auf dem Markt.
Das Produkt unterliegt nicht dem Verfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.
Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse:
Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppe oder des Gemisches Beschränkungsbedingungen
3. Flüssige Stoffe oder Gemische, die die Kriterien für eine der folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen:
(a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien 1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2,
2.15 Typen A bis F;
(b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 nachteilige Wirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung, 3.8 Wirkungen außer Betäubungseffekten, 3.9 und 3.10;
(c)Gefahrenklasse 4.1;
(d) Gefahrenklasse 5.1. 1. Dürfen nicht verwendet werden in:
- dekorativen Gegenständen, die durch verschiedene Phasen Lichteffekte oder Farbeffekte erzeugen, beispielsweise in dekorativen Lampen und Aschenbechern,
- Tricks und Scherzen,
- Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in jedem Gegenstand, der als solcher verwendet werden soll, auch mit dekorativen Aspekten,
2. Gegenstände, die nicht mit Absatz 1 übereinstimmen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff enthalten, es sei denn, dies ist aus steuerlichen Gründen erforderlich, oder Parfüm oder beides, wenn sie:
- als Brennstoff in dekorativen Öllampen für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit verwendet werden können, und
- eine Aspirationsgefahr darstellen und mit H304 gekennzeichnet sind,
4. Dekorative Öllampen für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie entsprechen der Europäischen Norm für dekorative Öllampen (EN 14059), die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen wurde.
5. Unbeschadet der Umsetzung anderer gemeinschaftlicher Bestimmungen zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische stellen die Lieferanten sicher, dass vor dem Inverkehrbringen folgende Anforderungen erfüllt sind:
(a) Lampenöle, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen gut sichtbar, lesbar und dauerhaft wie folgt gekennzeichnet sein: „Lampen, die mit dieser Flüssigkeit gefüllt sind, von Kindern fernhalten“; und bis zum 1. Dezember 2010: „Bereits ein Schluck Lampenöl – oder sogar das Saugen am Docht von Lampen – kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(b) Grillanzünderflüssigkeiten, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen bis zum 1. Dezember 2010 lesbar und dauerhaft wie folgt gekennzeichnet sein: „Bereits ein Schluck Grillanzünder kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(c) Lampenöle und Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen bis zum 1. Dezember 2010 in schwarzen, undurchsichtigen Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter verpackt werden.
.
⦁ Chemikaliensicherheitsbeurteilung.
Der Lieferant hat eine Chemikaliensicherheitsbeurteilung für den Stoff/das Gemisch durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN.
Vollständiger Text der H-Sätze, die in Abschnitt 3 erscheinen:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H312 Schädlich bei Hautkontakt.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Einstufungscodes:
Akute Tox. 3: Akute Toxizität (oral), Kategorie 3
Akute Tox. 4: Akute Toxizität (dermal), Kategorie 4
Akute Tox. 4: Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Met. Kor. 1: Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1
Hautsens. 1: Hautsensibilisierer, Kategorie 1
Einstufung und Verfahren zur Ableitung der Einstufung für Gemische gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP]:
Physikalische Gefahren Basierend auf Testergebnissen
Gesundheitsgefahren Berechnungsmethode
Umweltgefahren Berechnungsmethode
Es wird empfohlen, eine grundlegende Schulung in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen, um dieses Produkt korrekt zu handhaben.
Verwendete Abkürzungen und Akronyme:
CEN: Europäisches Komitee für Normung. PSA: Persönliche Schutzausrüstung.
Wichtige Literaturhinweise und Datenquellen: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/
Verordnung (EU) 2020/878. Verordnung (EC) Nr. 1907/2006.
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen wurden in Übereinstimmung mit der VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische (REACH) erstellt.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen zur Zubereitung basieren auf dem aktuellen Wissensstand sowie den geltenden EG- und nationalen Gesetzen, soweit die Arbeitsbedingungen der Benutzer außerhalb unseres Wissens und unserer Kontrolle liegen. Das Produkt darf nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden, ohne vorher schriftliche Anweisungen zur Handhabung erhalten zu haben. Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung zu erfüllen. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen geben lediglich eine Beschreibung der Sicherheitsanforderungen für die Zubereitung und dürfen nicht als Garantie für deren Eigenschaften angesehen werden.
⦁ Produktidentifikator.
Produktname: LVLUP ALL WHEEL CLEANER
⦁ Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird.
Felgenreiniger
Verwendungen, von denen abgeraten wird:
Andere als die empfohlenen Verwendungen.
⦁ Einzelheiten zum Lieferanten des Sicherheitsdatenblattes.
Firma: PETRE RICHARD FLORIAN
Adresse: PI Campo de las Ferias, 28 Bajo
Stadt: 39750 - Colindres
Provinz: Cantabria
Telefon: 0034 672314773
E-Mail: petrerichard@yahoo.com
⦁ Notrufnummer: 0034 672314773 (Nur verfügbar während der Bürozeiten; Montag–Freitag; 08:00–15:00)
ABSCHNITT 2: GEFAHRENIDENTIFIZIERUNG.
⦁ Einstufung des Stoffs oder Gemischs.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Akute Tox. 4: Schädlich bei Verschlucken.
Hautsens. 1: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
⦁ Kennzeichnungselemente.
.
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Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008:
Piktogramme:
Signalwort:
Achtung
Gefahrenhinweise:
H302 Schädlich bei Verschlucken.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise:
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dämpfen/Spray vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz/Gehörschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P321 Spezifische Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P333+P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P501 Inhalt/Behälter gemäß den lokalen Vorschriften entsorgen.
Enthält:
Natriummercaptoacetat
⦁ Andere Gefahren.
Das Gemisch enthält keine als PBT eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine als vPvB eingestuften Stoffe.
Das Gemisch enthält keine Stoffe mit endokrin disruptiven Eigenschaften.
Unter normalen Anwendungsbedingungen und in seiner ursprünglichen Form stellt das Produkt selbst kein weiteres Risiko für Gesundheit und Umwelt dar.
ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU DEN BESTANDTEILEN.
⦁ Stoffe.
Nicht anwendbar.
⦁ Gemische.
Stoffe, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich für die Gesundheit oder die Umwelt eingestuft sind, für die ein gemeinschaftlicher Expositionsgrenzwert am Arbeitsplatz festgelegt wurde, und die als PBT/vPvB eingestuft oder in die Kandidatenliste aufgenommen wurden:
Identifikatoren
Name
Konzentration (*)Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Einstufung Spezifische Konzentrationsgrenzen und Abschätzung der akuten Toxizität
CAS-Nr.: 367-51-1
EG-Nr.: 206-696-4
Registrierungs-Nr.: 01-2119968564-24-XXXX
Natriummercaptoacetat
5 - 25 % Akute Tox. 3, H301 - Akute Tox. 4, H312 - Met. Kor. 1, H290 - Hautsens. 1, H317
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(*)Der vollständige Text der H-Sätze ist in Abschnitt 16 dieses Sicherheitsdatenblattes angegeben.
ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN.
⦁ Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltenden Symptomen von Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen.
Inhalation.
Die betroffene Person an die frische Luft bringen; sie warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand künstliche Beatmung durchführen.
Augenkontakt.
Kontaktlinsen entfernen, falls vorhanden und leicht zu entfernen. Die Augen mindestens 10 Minuten lang mit reichlich sauberem und kühlem Wasser spülen, dabei die Augenlider hochziehen, und ärztliche Hilfe aufsuchen.
Hautkontakt.
Kontaminierte Kleidung entfernen. Die Haut gründlich mit Wasser und Seife oder einem geeigneten Hautreiniger waschen. Niemals Lösungsmittel oder Verdünner verwenden.
Verschlucken.
Bei versehentlichem Verschlucken sofort ärztliche Hilfe aufsuchen. Ruhe bewahren. Niemals Erbrechen herbeiführen.
⦁ Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen.
Schädliches Produkt, längere Exposition durch Einatmen kann betäubende Wirkungen verursachen und erfordert sofortige medizinische Hilfe.
Es kann eine allergische Reaktion, Dermatitis, Rötung oder Entzündung der Haut verursachen.
⦁ Hinweise auf ärztliche Soforthilfe und spezielle Behandlung.
Im Zweifelsfall oder bei anhaltenden Symptomen von Unwohlsein ärztlichen Rat einholen. Niemals bewusstlosen Personen etwas oral verabreichen. Kein Erbrechen herbeiführen. Falls die Person erbricht, die Atemwege freimachen.
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG.
Das Produkt ist NICHT als brennbar eingestuft. Im Brandfall sollten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
⦁ Löschmittel.
Geeignete Löschmittel:
Löschpulver oder CO2. Bei größeren Bränden auch alkoholbeständiger Schaum und Wassernebel.
Ungeeignete Löschmittel:
Verwenden Sie keinen direkten Wasserstrahl zur Brandbekämpfung. Bei Vorhandensein elektrischer Spannung dürfen weder Wasser noch Schaum als Löschmittel eingesetzt werden.
⦁ Besondere Gefahren, die von der Substanz oder dem Gemisch ausgehen.
Besondere Risiken.
Der Kontakt mit Verbrennungs- oder Zersetzungsprodukten kann gesundheitsschädlich sein.
⦁ Hinweise für die Brandbekämpfung.
Verwenden Sie Wasser, um Tanks, Zisternen oder Behälter in der Nähe der Wärmequelle oder des Feuers zu kühlen. Berücksichtigen Sie die Windrichtung. Verhindern Sie, dass die bei der Brandbekämpfung verwendeten Produkte in Abflüsse, Kanalisationen oder Wasserläufe gelangen.
Ausrüstung zum Brandschutz.
Je nach Größe des Feuers kann es notwendig sein, Schutzanzüge gegen Hitze, individuelle Atemschutzausrüstung, Handschuhe, Schutzbrillen oder Schutzmasken und Stiefel zu tragen.
ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG.
⦁ Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
⦁ Umweltschutzmaßnahmen.
Das Produkt ist nicht als umweltgefährdend eingestuft, vermeiden Sie jedoch so weit wie möglich eine Verschüttung.
⦁ Verfahren und Material für Rückhaltung und Reinigung.
Verschüttetes Material mit inertem absorbierendem Material (Erde, Sand, Vermiculit, Kieselgur...) aufnehmen und den Bereich sofort mit einem geeigneten Dekontaminationsmittel reinigen.
Entsorgen Sie Abfälle in verschlossenen und geeigneten Behältern gemäß den lokalen und nationalen Vorschriften (siehe Abschnitt 13).
⦁ Verweis auf andere Abschnitte.
Für Maßnahmen zur Expositionskontrolle und zum individuellen Schutz siehe Abschnitt 8.
Für die spätere Abfallbeseitigung befolgen Sie die Empfehlungen unter Abschnitt 13.
ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG.
⦁ Vorsichtsmaßnahmen für den sicheren Umgang.
Für persönlichen Schutz siehe Abschnitt 8.
Im Anwendungsbereich ist Rauchen, Essen und Trinken verboten.
Befolgen Sie die Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz.
Verwenden Sie niemals Druck, um die Behälter zu entleeren. Sie sind keine druckbeständigen Behälter. Bewahren Sie das Produkt in Behältern auf, die aus einem Material bestehen, das mit dem Original identisch ist.
⦁ Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten.
Lagern Sie das Produkt gemäß den lokalen Vorschriften. Beachten Sie die Angaben auf dem Etikett. Lagern Sie die Behälter zwischen 5 und 25 ºC, an einem trockenen und gut belüfteten Ort, fern von Wärmequellen und direkter Sonneneinstrahlung. Halten Sie sich von Zündquellen fern. Halten Sie Abstand zu Oxidationsmitteln sowie stark sauren oder alkalischen Materialien. Rauchen Sie nicht. Verhindern Sie den Zutritt von unbefugten Personen. Nach dem Öffnen müssen die Behälter sorgfältig verschlossen und aufrecht gelagert werden, um Verschüttungen zu vermeiden.
Das Produkt unterliegt nicht der Richtlinie 2012/18/EU (SEVESO III).
⦁ Spezifische Endverwendung(en).
Nicht verfügbar.
ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHER SCHUTZ.
⦁ Zu überwachende Parameter.
Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit Arbeitsplatz-Umweltgrenzwerten. Das Produkt enthält KEINE Stoffe mit biologischen Grenzwerten.
⦁ Begrenzung und Überwachung der Exposition.
Technische Maßnahmen:
Sorgen Sie für eine ausreichende Belüftung, die durch eine gute lokale Abluftabsaugung und ein gutes allgemeines Abluftsystem erreicht werden kann.
Konzentration: 100 %
Verwendungen: Verwendungen
Atemschutz:
PSA: Atemschutzmaske zum Schutz vor Gasen und Partikeln.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III. Die Maske muss ein weites Sichtfeld und eine anatomisch geformte Form haben, um dicht und wasserdicht zu sein.
EN 136, EN 140, EN 405
Vor der Verwendung nicht an Orten lagern, die hohen Temperaturen und feuchten Umgebungen ausgesetzt sind. Besonderes Augenmerk sollte auf den Zustand der Ein- und Auslassventile im Atemanschluss gelegt werden.
Lesen Sie sorgfältig die Anweisungen des Herstellers zur Verwendung und Wartung der Ausrüstung. Bringen Sie die erforderlichen Filter an der Ausrüstung an, entsprechend der spezifischen Natur des Risikos (Partikel und Aerosole: P1-P2-P3, Gase und Dämpfe: A-B-E-K-AX) und wechseln Sie sie gemäß den Empfehlungen des Herstellers.
A2
Merkmale:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Erforderlicher Filtertyp:
Handschutz:
PSA:
Merkmale: Schutzhandschuhe gegen Chemikalien.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie III.
EN 374-1, En 374-2, EN 374-3, EN 420
An einem trockenen Ort aufbewahren, fern von Wärmequellen, und so weit wie möglich vor Sonneneinstrahlung schützen. Nehmen Sie keine Änderungen an den Handschuhen vor, die deren Beständigkeit verändern könnten, oder tragen Sie Farben, Lösungsmittel oder Klebstoffe auf.
Die Handschuhe sollten die richtige Größe haben und gut auf die Hand des Benutzers passen, nicht zu locker oder zu eng. Immer mit sauberen, trockenen Händen verwenden.
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Material: PVC (Polyvinylchlorid) Durchbruchzeit > 480
(min.): Materialstärke0,35
(mm):
Augenschutz:
PSA: Schutzbrille mit eingebautem Rahmen.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Augenschutz mit integriertem Rahmen zum Schutz vor Staub, Rauch, Nebel und Dampf.
EN 165, EN 166, EN 167, EN 168
Die Sicht durch die Linsen sollte ideal sein. Daher sollten diese Teile täglich gereinigt werden. Die Schutzbrillen sollten regelmäßig nach den Anweisungen des Herstellers desinfiziert werden.
Einige Anzeichen von Abnutzung sind: Gelbfärbung der Linsen, oberflächliche Kratzer der Linsen, Schrammen usw.
Merkmale:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
Körperschutz:
PSA: Schutzkleidung.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II. Schutzkleidung sollte weder zu eng noch zu locker sein, um die Bewegungsfreiheit des Benutzers nicht zu behindern.
EN 340
Um gleichmäßigen Schutz zu gewährleisten, befolgen Sie die vom Hersteller angegebenen Wasch- und Wartungsanweisungen.
Die Schutzkleidung sollte ein Komfortniveau bieten, das dem Schutzniveau in Bezug auf die Gefahren entspricht, vor denen sie schützt, unter Berücksichtigung der Umgebungsbedingungen, der Aktivität des Benutzers und der voraussichtlichen Nutzungsdauer.
Characteristics:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise:
PSA:
Merkmale:
CEN-Normen:
Wartung:
Hinweise: Arbeitsschuhe.
«CE»-Kennzeichnung, Kategorie II.
EN ISO 13287, EN 20347
Dieses Produkt passt sich der Fußform des ersten Benutzers an. Aus hygienischen Gründen und um eine optimale Passform zu gewährleisten, sollte es nicht von anderen Personen verwendet werden.
Arbeitsschuhe für den professionellen Gebrauch enthalten Schutzelemente, die dazu dienen, Benutzer vor Verletzungen infolge eines Unfalls zu schützen.
ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN.
⦁ Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Physikalischer Zustand: Flüssig
Farbe: Rosa
Geruch: Charakteristisch
Geruchsschwelle: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Schmelzpunkt: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Gefrierpunkt: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Siedepunkt oder Anfangssiedepunkt und Siedebereich: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Entzündbarkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Untere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Obere Explosionsgrenze: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Flammpunkt: > 60 ºC
Selbstentzündungstemperatur: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Zersetzungstemperatur: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
pH-Wert: 6 - 8 (100 %)
Kinematische Viskosität: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Löslichkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Wasserlöslichkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Fettlöslichkeit: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Verteilungskoeffizient n-Octanol/Wasser (log-Wert): Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Dampfdruck: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Absolute Dichte: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dichte: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Relative Dampfdichte: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
Partikeleigenschaften: Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
⦁ Weitere Angaben
Nicht anwendbar/nicht verfügbar aufgrund der Beschaffenheit/Eigenschaften des Produkts
ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT.
⦁ Reaktivität.
Das Produkt weist keine Gefahren durch Reaktivität auf.
⦁ Chemische Stabilität.
Stabil unter den empfohlenen Handhabungs- und Lagerbedingungen (siehe Abschnitt 7).
⦁ Möglichkeit gefährlicher Reaktionen.
Das Produkt weist keine Möglichkeit gefährlicher Reaktionen auf.
⦁ Zu vermeidende Bedingungen.
Vermeiden Sie unsachgemäße Handhabung.
⦁ Unverträgliche Materialien.
Fernhalten von Oxidationsmitteln sowie stark alkalischen oder sauren Materialien, um exotherme Reaktionen zu verhindern.
⦁ Gefährliche Zersetzungsprodukte.
Keine Zersetzung, wenn das Produkt für die vorgesehenen Verwendungen eingesetzt wird.
ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN.
⦁ Angaben zu Gefahrenklassen gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Es liegen keine geprüften Daten über das Produkt vor.
a) Akute Toxizität; Produkt eingestuft:
Akute Toxizität (oral), Kategorie 4: Schädlich bei Verschlucken.
Abschätzung der akuten Toxizität (ATE): Gemische:
ATE (Dermal) = 7.857 mg/kg ATE (Oral) = 714 mg/kg
b) Hautkorrosion/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
c) Schwere Augenschäden/-reizung;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
d) Atemwegs- oder Hautsensibilisierung; Produkt eingestuft:
Hautsensibilisierer, Kategorie 1: Kann eine allergische Hautreaktion verursachen.
e) Keimzellmutagenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
f) Karzinogenität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
g) Reproduktionstoxizität;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
h) STOT bei einmaliger Exposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
i) STOT bei wiederholter Exposition;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
j) Aspirationsgefahr;
Keine schlüssigen Daten für eine Einstufung.
⦁ Informationen zu sonstigen Gefahren.
Endokrin-disruptive Eigenschaften
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit endokrin-disruptiven Eigenschaften, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Weitere Angaben
Es liegen keine Informationen über andere nachteilige Auswirkungen auf die Gesundheit vor.
ABSCHNITT 12: UMWELTINFORMATIONEN.
⦁ Toxizität.
Es liegen keine Informationen zur Ökotoxizität der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Persistenz und Abbaubarkeit.
Es liegen keine Informationen zur biologischen Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen zur Abbaubarkeit der enthaltenen Stoffe vor.
Es liegen keine Informationen über Persistenz und Abbaubarkeit des Produkts vor.
⦁ Bioakkumulationspotenzial.
Es liegen keine Informationen zur Bioakkumulation der enthaltenen Stoffe vor.
⦁ Mobilität im Boden.
Es liegen keine Informationen zur Mobilität im Boden vor.
Das Produkt darf nicht in Abflüsse oder Gewässer gelangen.
Eindringen in den Boden verhindern.
⦁ Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung.
Es liegen keine Informationen über die Ergebnisse der PBT- und vPvB-Bewertung des Produkts vor.
⦁ Endokrin-disruptive Eigenschaften.
Dieses Produkt enthält keine Komponenten mit umweltbezogenen endokrin-disruptiven Eigenschaften.
⦁ Weitere schädliche Wirkungen.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen.
Es liegen keine Informationen über weitere schädliche Auswirkungen auf die Umwelt vor.
ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG.
13.1 Abfallbehandlungsmethoden.
Nicht in Abflüsse oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und leere Behälter müssen gemäß den geltenden lokalen/nationalen Vorschriften gehandhabt und entsorgt werden.
Befolgen Sie die Bestimmungen der Richtlinie 2008/98/EG über die Abfallbewirtschaftung.
ABSCHNITT 14: TRANSPORTINFORMATIONEN.
Der Transport ist nicht gefährlich. Im Falle eines Verkehrsunfalls, bei dem das Produkt verschüttet wird, gehen Sie gemäß Punkt 6 vor.
⦁ UN-Nummer oder ID-Nummer.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung.
Beschreibung:
ADR/RID: Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
IMDG: Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
ICAO/IATA: Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
⦁ Gefahrgutklasse(n) beim Transport.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Verpackungsgruppe.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Umweltgefahren.
Der Transport ist nicht gefährlich.
Transport auf dem Seeweg, FEm – Notfallblätter (F – Feuer, S – Verschüttungen): Nicht anwendbar.
⦁ Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Benutzer.
Der Transport ist nicht gefährlich.
⦁ Massengutbeförderung auf dem Seeweg gemäß IMO-Vorschriften.
Nicht als gefährlich für den Transport eingestuft.
ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN.
⦁ Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz/Spezifische Rechtsvorschriften für die Substanz oder das Gemisch.
Das Produkt unterliegt nicht der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 über das Bereitstellen und Verwenden von Biozidprodukten auf dem Markt.
Das Produkt unterliegt nicht dem Verfahren gemäß der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 über die Ausfuhr und Einfuhr gefährlicher Chemikalien.
Beschränkungen für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse:
Bezeichnung des Stoffes, der Stoffgruppe oder des Gemisches Beschränkungsbedingungen
3. Flüssige Stoffe oder Gemische, die die Kriterien für eine der folgenden Gefahrenklassen oder -kategorien gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen:
(a) Gefahrenklassen 2.1 bis 2.4, 2.6 und 2.7, 2.8 Typen A und B, 2.9, 2.10, 2.12, 2.13 Kategorien 1 und 2, 2.14 Kategorien 1 und 2,
2.15 Typen A bis F;
(b) Gefahrenklassen 3.1 bis 3.6, 3.7 nachteilige Wirkungen auf die Sexualfunktion und Fruchtbarkeit oder auf die Entwicklung, 3.8 Wirkungen außer Betäubungseffekten, 3.9 und 3.10;
(c)Gefahrenklasse 4.1;
(d) Gefahrenklasse 5.1. 1. Dürfen nicht verwendet werden in:
- dekorativen Gegenständen, die durch verschiedene Phasen Lichteffekte oder Farbeffekte erzeugen, beispielsweise in dekorativen Lampen und Aschenbechern,
- Tricks und Scherzen,
- Spielen für einen oder mehrere Teilnehmer oder in jedem Gegenstand, der als solcher verwendet werden soll, auch mit dekorativen Aspekten,
2. Gegenstände, die nicht mit Absatz 1 übereinstimmen, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.
3. Dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, wenn sie einen Farbstoff enthalten, es sei denn, dies ist aus steuerlichen Gründen erforderlich, oder Parfüm oder beides, wenn sie:
- als Brennstoff in dekorativen Öllampen für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit verwendet werden können, und
- eine Aspirationsgefahr darstellen und mit H304 gekennzeichnet sind,
4. Dekorative Öllampen für den Verkauf an die breite Öffentlichkeit dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden, es sei denn, sie entsprechen der Europäischen Norm für dekorative Öllampen (EN 14059), die vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) angenommen wurde.
5. Unbeschadet der Umsetzung anderer gemeinschaftlicher Bestimmungen zur Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe und Gemische stellen die Lieferanten sicher, dass vor dem Inverkehrbringen folgende Anforderungen erfüllt sind:
(a) Lampenöle, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen gut sichtbar, lesbar und dauerhaft wie folgt gekennzeichnet sein: „Lampen, die mit dieser Flüssigkeit gefüllt sind, von Kindern fernhalten“; und bis zum 1. Dezember 2010: „Bereits ein Schluck Lampenöl – oder sogar das Saugen am Docht von Lampen – kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(b) Grillanzünderflüssigkeiten, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen bis zum 1. Dezember 2010 lesbar und dauerhaft wie folgt gekennzeichnet sein: „Bereits ein Schluck Grillanzünder kann zu lebensbedrohlichen Lungenschäden führen“;
(c) Lampenöle und Grillanzünder, die mit H304 gekennzeichnet sind und für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind, müssen bis zum 1. Dezember 2010 in schwarzen, undurchsichtigen Behältern mit einem Fassungsvermögen von höchstens 1 Liter verpackt werden.
.
⦁ Chemikaliensicherheitsbeurteilung.
Der Lieferant hat eine Chemikaliensicherheitsbeurteilung für den Stoff/das Gemisch durchgeführt.
ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN.
Vollständiger Text der H-Sätze, die in Abschnitt 3 erscheinen:
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H301 Giftig bei Verschlucken.
H312 Schädlich bei Hautkontakt.
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Einstufungscodes:
Akute Tox. 3: Akute Toxizität (oral), Kategorie 3
Akute Tox. 4: Akute Toxizität (dermal), Kategorie 4
Akute Tox. 4: Akute Toxizität (oral), Kategorie 4
Met. Kor. 1: Korrosiv gegenüber Metallen, Kategorie 1
Hautsens. 1: Hautsensibilisierer, Kategorie 1
Einstufung und Verfahren zur Ableitung der Einstufung für Gemische gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP]:
Physikalische Gefahren Basierend auf Testergebnissen
Gesundheitsgefahren Berechnungsmethode
Umweltgefahren Berechnungsmethode
Es wird empfohlen, eine grundlegende Schulung in Bezug auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durchzuführen, um dieses Produkt korrekt zu handhaben.
Verwendete Abkürzungen und Akronyme:
CEN: Europäisches Komitee für Normung. PSA: Persönliche Schutzausrüstung.
Wichtige Literaturhinweise und Datenquellen: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html http://echa.europa.eu/
Verordnung (EU) 2020/878. Verordnung (EC) Nr. 1907/2006.
Verordnung (EC) Nr. 1272/2008.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen wurden in Übereinstimmung mit der VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION vom 18. Juni 2020 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Gemische (REACH) erstellt.
Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen zur Zubereitung basieren auf dem aktuellen Wissensstand sowie den geltenden EG- und nationalen Gesetzen, soweit die Arbeitsbedingungen der Benutzer außerhalb unseres Wissens und unserer Kontrolle liegen. Das Produkt darf nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden, ohne vorher schriftliche Anweisungen zur Handhabung erhalten zu haben. Es liegt immer in der Verantwortung des Benutzers, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Anforderungen der geltenden Gesetzgebung zu erfüllen. Die in diesem Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen geben lediglich eine Beschreibung der Sicherheitsanforderungen für die Zubereitung und dürfen nicht als Garantie für deren Eigenschaften angesehen werden.
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